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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Entwurf vom 29. Juni 2007
23 Verordnung des BLW über die Gewährung von Beiträgen in der Tierzucht
23.1 Ausgangslage
Die total revidierte Tierzuchtverordnung hat Auswirkungen auf die Verordnung des BLW über die Gewährung von Beiträgen in der Tierzucht.
23.2 Wichtigste Änderungen im Überblick
Ergänzt wird die Verordnung mit Definitionen der Hengstprüfungen. Im Weiteren wird die Prioritätenfolge bei Beitragskürzungen aufgeführt.
23.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
Ingress
Der Ingress wird auf die Artikel der total revidierten Tierzuchtverordnung abgestimmt.
Art. 3a Hengstprüfung
Da es zwei Beitragshöhen in der Tierzuchtverordnung gibt, müssen die Prüfungen in einer Station und im Felde definiert werden.
Art. 3b Kürzung der Beiträge
Die neue Bestimmung regelt das Vorgehen bei Beitragskürzungen. Weil Herdebuchbeiträge als wesentlichste Zuchtförderung gelten, werden diese Beiträge zuletzt gekürzt.
23.4 Auswirkungen
Es gibt keine Auswirkungen auf Bund, Kantone oder die Volkswirtschaft.
23.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Änderungen tangieren das internationale Recht nicht.
23.6 Rechtliche Grundlagen
Artikel 12 Absatz 5 und Artikel 31 der Tierzuchtverordnung bilden die vorgeschlagenen Änderungen.