Vorlage

Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 60Fedlex · Vorlage

Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben Anhörung

Artikel 1 verantwortlichen Personen und übermittelt die Liste jährlich dem

Bundesamt für Landwirtschaft.

3 Die Kantone erfassen die Daten der kontrollierten Betriebe, die Kontrollresultate, die verhängten Verwaltungsmassnahmen sowie Daten zur Kürzung oder

Verweigerung von Beiträgen in einer umfassenden, standardisierten und

gemeinsamen Datenbank.

Art. 5 Aufgaben des Bundes

1 Das Bundesamt für Landwirtschaft unterstützt und überwacht die Umsetzung dieser Verordnung in Koordination mit dem Bundesamt für Veterinärwesen, dem Bundesamt für Umwelt, dem Bundesamt für Gesundheit und der Bundeseinheit Lebensmittelkette.

2 Der Bund stellt die Daten von öffentlich-rechtlichen Kontrollen für

privatrechtliche Kontrollen zur Verfügung.

Art. 6 Änderung bisherigen Rechts

Die Änderung bisherigen Rechts wird in Anhang 2 geregelt.

Art. 7 Inkrafttreten

1 Diese Verordnung tritt unter Vorbehalt der Absätze 2 und 3 am 1. Januar 2008 in Kraft.

2 Artikel 3 Absatz 1 tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

3 Artikel 4 Absatz 3 tritt am ... in Kraft.

... November 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz