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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben Anhörung
Anhang 1
(Art. 2 Abs. 5)
Grundsätze zur Definition und Bewertung des Risikos
1. Definition des Risikos
Die zuständige Behörde legt des Risiko fest, das für die Priorisierung der risikobasierten Kontrollen zu berücksichtigen ist. Aufgrund der Ziele der Kontrollen und der strategischen Ziele der Behörden (z.B. mehrjähriger nationaler Kontrollplan) können auch mehrere Risiken festgelegt werden. Das Risiko setzt sich zusammen aus der Wahrscheinlichkeit, dass ein unerwünschtes Ereignis eintritt und dem Ausmass des Schadens, der bei einem solchen Ereignis entstehen könnte (z.B. Gefährdung der Gesundheit von Tieren; Beeinträchtigung des Exports; Täuschung des Konsumenten; Erschleichung von ungerechtfertigten Beiträgen).
2. Bewertung des Risikos
a. Aufgrund der zu berücksichtigenden Risiken werden Risikofaktoren festgelegt, die eine Beurteilung der festgelegten Risiken zulassen (z.B. Verwendung von Rohstoffen, Materialien, Substanzen, Tätigkeiten oder Vorgängen, die das Risiko wesentlich beeinflussen; das bisherige Verhalten der verantwortlichen Personen hinsichtlich Einhaltung des Rechts; die Verlässlichkeit der bereits durchgeführten Selbst-kontrollen; das Täuschungspotenzial der Anpreisungen; das Täuschungs-potenzial zum Erlangen von ungerechtfertigten Beiträgen).
b. Bei der Festlegung der für die Priorisierung von risikobasierten Kontrollen relevanten Risikofaktoren werden ausschliesslich solche berücksichtigt, die das Risiko beträchtlich beeinflussen können und zu denen gesicherte Daten oder Informationen vorliegen.
c. Zur risikobasierten Bewertung eines Betriebes werden von den relevanten Risikofaktoren die Eintretenswahrscheinlichkeit des unerwünschten Ereignisses und das Ausmass des Schadens, den das unerwünschte Ereignis zur Folge haben könnte, beurteilt. Die Bewertung der beiden Elemente soll in geeigneten Stufen erfolgen. Das Risiko des Betriebs wird anhand einer Risikomatrix in Risikokategorien eingeteilt.
d. Die relevanten Risikofaktoren für die risikobasierte Beurteilung eines Betriebs müssen nicht alle Beurteilungskriterien der amtlichen Kontrollen umfassen.