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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben
Koordination und die zentrale Verwaltung der Kontrolldaten sinken. Die Vorgaben für die Kontrollkoordination werden keine Einbussen bei der Kontrollqualität zur Folge haben. Ziel ist es, auch in Zukunft den heutigen Standard in den Bereichen Ökologie, Tierwohl sowie Hygiene gegenüber Konsumenten und Steuerzahlern zu gewährleisten.
4.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Verordnung berücksichtigt die Vorgaben der EG-Verordnung 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz und der EG-Verordnung 2092/91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel. Zum übrigen internationalen Recht bestehen keine Widersprüche.
4.6 Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage bilden Artikel 177 und 181 Absatz 1bis des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG), Artikel 36 Absatz 5 des Lebensmittelgesetzes vom 9. Oktober 1992 (LMG), Artikel 44 des Heilmittelgesetzes vom 15. Dezember 2000 (HMG) und Artikel 57 Absatz 3 Buchstabe c des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966 (TSG).