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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Entwurf vom 29. Juni 2007

5 Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV)

5.1 Ausgangslage

Die gesetzlichen Vorgaben haben einzig bei der Zuständigkeit für die Kürzungsvorgaben bei den Direktzahlungen geändert (Art. 170 Abs. 3 LwG). Die gesetzlichen Bestimmungen für die allgemeinen Bestimmungen sowie der Öko- und Ethobeiträge haben keine Änderungen erfahren. Die

Verordnungsänderungen basieren auf den Handlungsachsen 2 und 5 der Botschaft zur Agrarpolitik 2011. Damit soll einerseits der festgestellte ökologische Handlungsbedarf durch effizientere

Massnahmen gezielt angegangen werden. Anderseits sollen Betriebe mit geringen ökologischen Risiken administrativ entlastet werden.

5.2 Wichtigste Änderungen im Überblick

Reduktion allgemeiner Flächenbeitrag

• Auf Grund beschränkter finanzieller Mittel (Zahlungsrahmen, Sparmassnahmen) ist es nötig, den allgemeinen Flächenbeitrag am 1. Januar 2008 um 70 Franken auf 1080 Franken je ha zu senken. Die Reduktion wird damit auf alle Bewirtschafter bzw. Betriebe entsprechend ihrer landwirtschaftlichen Nutzfläche verteilt.

Beitragsabstufungen

• Das eidg. Parlament hat die Weiterführung der Beitragsabstufungen beschlossen. Auf Grund der für die Jahre 2008 und 2009 gemäss Budget und Finanzplan verfügbaren Mittel werden die Abstufungssätze vorerst unverändert weitergeführt. Ab 2010 kann gemäss heutiger Einschätzung eine moderate Erhöhung der Grenzwerte in Betracht gezogen werden.

Kontrollen, Kürzungen

• Koordination der Direktzahlungskontrollen mit den anderen öffentlich-rechtlichen Kontrollen.

• Senkung der minimalen Kontrollfrequenz.

• Verbindliche Kürzungsvorgaben bei Verstössen und Mängeln.

ÖLN

• Entlastung von wenig intensiv geführten Betrieben von Suisse-Bilanz und Bodenanalysen.

• Strengere Vorgaben für den Einsatz von Phosphor im Zuströmbereich von

phosphorbelasteten Seen.

• Verbesserung des Schutzes der Gewässer vor Eintrag von Pflanzenschutzmitteln durch Verbreiterung des ungedüngten Grünflächenstreifens von 3 auf 6 Meter und obligatorische Frischwassertanks auf Pflanzenschutzgeräten.

Ökobeiträge

• Qualitätssteigerung beim ökologischen Ausgleich: Möglichkeit für flexible Schnittzeitpunkte bei extensiven Wiesen, Ablösung der Rotationsbrachen durch das Element Säume,

Anforderungen an Dichte und Ertragsfähigkeit von Hochstamm-Feldobstbäume, Senkung der Beiträge für wenig intensiv genutzte Wiesen von der Talzone bis in die Bergzone II.