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Vernehmlassung 2006/78: Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit · 10 Seiten
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Vorlage 4: Protokoll von 2005 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen
gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden2
ARTIKEL 2
Artikel 1 Absatz 1 des Protokolls von 1988 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
(1) Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben c, d, e, f, g und h sowie Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a, die Artikel 2 bis, 5, 5 bisund 7 sowie die Artikel 10 bis 16 einschliesslich der Artikel 11 bis, 11 terund 12 bisdes Übereinkommens zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt in seiner durch das Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt geänderten Fassung finden sinngemäss auch auf die in den Artikeln 2, 2 bisund 2 terdieses Protokolls genannten Straftaten Anwendung, wenn diese auf festen Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden, oder gegen solche festen Plattformen begangen werden.
ARTIKEL 3
1. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d des Protokolls von 1988 wird durch folgenden
Wortlaut ersetzt:
d) auf eine feste Plattform auf welche Art auch immer eine Vorrichtung oder eine andere Sache bringt oder bringen lässt, die geeignet ist, die feste Plattform zu zerstören oder ihre Sicherheit zu gefährden.
2. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e des Protokolls von 1988 wird gestrichen.
3. Artikel 2 Absatz 2 des Protokolls von 1988 wird durch folgenden Wortlaut
ersetzt:
(2) Eine Straftat begeht auch, wer droht, eine der in Absatz 1 Buchstaben b und c genannten Straftaten zu begehen, sofern diese Drohung geeignet ist, die Sicherheit der festen Plattform zu gefährden, gleichviel ob die Drohung nach innerstaatlichem Recht mit einer Bedingung verknüpft ist, die darauf abzielt, eine natürliche oder juristische Person zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen.