Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/78: Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit · 62 Seiten
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8.2 Verhältnis zum europäischen Recht
8.2.1 Europäische Union
Die Massnahmen der Schweiz zur Bekämpfung des Terrorismus, namentlich ihre Bestrebungen, das Übereinkommen zur Bekämpfung gegen Nuklearterrorismus und die Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial zu ratifizieren und den Änderungsprotokollen zum Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial sowie zum SUA-Übereinkommen und SUA-Protokoll von 1988 beizutreten, entsprechen den Massnahmen der EU in diesem Bereich. Die EU erachtet in ihrem mehrjährigen Arbeitsprogramm für die Stärkung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Haager Programm) die Bekämpfung des Terrorismus als eine ihrer Prioritäten. Die EU setzt sich gemäss ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung des Terrorismus109 für eine möglichst schnelle Ratifikation und Umsetzung aller UNO-Übereinkommen und -Protokolle zur Bekämpfung des Terrorismus ein. In einer gemeinsamen Aktion des Rates110 vom 12. Juni 2006 zur Unterstützung der Tätigkeiten der IAEO in den Bereichen nukleare Sicherheit und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen nimmt die EU auf das Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen und die Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial Bezug und unterstützt deren Ratifikation. Entsprechend hat die Europäische Kommission am 27. September 2006 zu Handen des Rates einen Beschluss zur Genehmigung des Beitritts der Europäischen Atomgemeinschaft zur Änderung des Übereinkommens über den physikalischen Schutz von Kernmaterial unterbreitet.111
8.2.2 Europarat
Der Europarat unterstützt die Arbeit der Vereinten Nationen im Bereich der Terrorismusbekämpfung und hat wiederholt die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit zwischen Staaten und Organisationen betont. Am 15. Mai 2003 hat er das Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus112 angenommen. Am 16. Mai 2005 hat er das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus113 verabschiedet, in welchem Straftaten im Vorfeld von terroristischen Handlungen kriminalisiert werden und inhaltlich auf die bestehenden Anti-Terror-Übereinkommen der UNO Bezug genommen wird.
109 Vgl. Version vom 7. Sep. 2006, Dok. Nr. 11882/1/06 REV 1. 110 2006/418/GASP. 111 Dok. Nr. 12386/06 112 Sammlung der Europäischen Verträge (SEV) Nr. 190. Die Schweiz hat das Protokoll am 7. Sep. 2006 ratifiziert.
113 SEV Nr. 196.