Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/78: Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit · 62 Seiten
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nicht begründet. Mit zusätzlichen Strafverfahren ist nicht zu rechnen, da die gemäss den vier völkerrechtlichen Instrumenten dieser Vorlage zu bestrafenden Verhaltensweisen bereits nach geltendem Recht strafbar sind.
6.2 Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Die Ratifikation bzw. der Beitritt zu den vier völkerrechtlichen Verträgen dieser Vorlage lassen keine volkswirtschaftlichen Auswirkungen erwarten.
6.3 Auswirkungen auf die Kantone
Die Ratifikation bzw. der Beitritt zu den vier völkerrechtlichen Verträgen dieser Vorlage lassen keine zusätzliche Auswirkungen auf die Kantone erwarten, da wie bereits dargelegt in den meisten Fällen mit terroristischem Hintergrund Bundesgerichtsbarkeit gegeben ist.
In Bezug auf terroristische Handlungen gegen oder mit Seeschiffen kennt das SSG die Besonderheit (vgl. Art. 15 Absatz 1), dass die an Bord eines schweizerischen Seeschiffes begangenen strafbaren Handlungen sowie die nach diesem Gesetz unter Strafe gestellten strafbaren Handlungen von den Behörden des Kantons Basel-Stadt zu verfolgen und zu beurteilen sind, sofern sie nicht der Bundesgerichtsbarkeit oder der Militärstrafgerichtsbarkeit unterliegen. Gemäss Artikel 337 StGB ist wie bereits erwähnt Bundesgerichtsbarkeit namentlich gegeben bei der Beteiligung oder Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Organisation oder bei Verbrechen, die von einer kriminellen oder terroristischen Organisation im Sinne von Artikel 260terStGB ausgehen, wenn die Tat zu einem wesentlichen Teil im Ausland begangen wird. Die Bundesgerichtsbarkeit wird indes nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Schweiz über Schiffe, die unter Schweizer Flagge fahren, Rechtshoheit und Gerichtsbarkeit über Personen und Eigentum ausübt. Ein solches Schiff wird nach schweizerischem Rechtsverständnis nicht zu einem fahrenden Landesteil.106 Ein Delikt gemäss dem SUA-Übereinkommen erfolgt somit nicht im Inland, so dass Bundesgerichtsbarkeit nach Artikel 337 bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zur Anwendung gelangt.
7 Legislaturplanung
Die vier völkerrechtlichen Verträge dieser Vorlage, deren Ratifikation bzw. Beitritt gemäss dem Erläuternden Bericht beantragt wird, wurden allesamt im Jahre 2005 verabschiedet. Da sich die Verhandlungen teilweise aus politischen Gründen über mehrere Jahre hinzogen, war im Zeitpunkt des Erstellens der Legislaturplanung 2003-2007 nicht vorhersehbar, wann die Verhandlungen zu einem Abschluss
106 BBl 1952 I 264.