Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2006/80: 02.418 Pa.Iv. Hegetschweiler: Fluglärm. Verfahrensgarantien · 50 Seiten
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erforderlich, das Schätzungsverfahren vor der Eidgenössischen Schätzungskommission nach den Bestimmungen des EntG
durchgeführt. Es werden nur angemeldete Forderungen behandelt.
4 Das Bundesamt übermittelt dem Präsidenten der
Schätzungskommission die genehmigten Änderungen, den
Enteignungsplan, die Grunderwerbstabelle und die angemeldeten Forderungen.
II
1
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.