Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2006/80: 02.418 Pa.Iv. Hegetschweiler: Fluglärm. Verfahrensgarantien · 50 Seiten

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erforderlich, das Schätzungsverfahren vor der Eidgenössischen Schätzungskommission nach den Bestimmungen des EntG

durchgeführt. Es werden nur angemeldete Forderungen behandelt.

4 Das Bundesamt übermittelt dem Präsidenten der

Schätzungskommission die genehmigten Änderungen, den

Enteignungsplan, die Grunderwerbstabelle und die angemeldeten Forderungen.

II

1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.