Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2006/80: 02.418 Pa.Iv. Hegetschweiler: Fluglärm. Verfahrensgarantien · 50 Seiten
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Art 89 bis (neu)
b. Weitere Der Ersatz für die weiteren dem Enteigneten verursachten Nachteile Nachteilesowie die Entschädigung an Mieter und Pächter ist unmittelbar an die
Berechtigten zu leisten.
Art. 89 ter (neu)
c. nach-1 Die Entschädigungen für die Enteignung nachbarrechtlicher barrechtliche
Ansprüche der Ansprüche bei vermieteten oder verpachteten Grundstücken sind an Mieter und die dinglich Berechtigten zu leisten.
Pächter
2 Die dinglich Berechtigten haben die Schätzungskommission sowie die betroffenen Mieter und Pächter über den Beginn aller Miet- und Pachtverhältnisse und über die vorgesehene Herabsetzung der Miet- und Pachtzinsen gemäss Artikel 24a zu orientieren.
3 Stellt die Schätzungskommission ein erhebliches Missverhältnis zwischen Entschädigung und Herabsetzung fest, so legt sie die Herabsetzung nach Anhörung der betroffenen Mieter und Pächter verbindlich fest.
4 Den Mietern und Pächtern stehen gegen die Festlegung des Miet- beziehungsweise Pachtzinses die gleichen Rechtsmittel zu wie den dinglich Berechtigten.
II
Übergangsbestimmung der Änderung vom ............... (neu)
Artikel 41bis findet auch Anwendung auf bereits rechtskräftig beurteilte
Enteignungsverfahren, sofern innert eines Jahres ab Inkrafttreten der Änderung vom … dieses Gesetzes die Wiedererwägung des Entschädigungsbegehrens verlangt wird. Der Eigentümer hat Anspruch auf die Behandlung seines Gesuchs.
III
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.