Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/95: Registerharmonisierungsverordnung · 7 Seiten
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1. Ausgangslage
Am 23. Juni 2006 hat das Parlament das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, RHG) verabschiedet. Dieses verfolgt zwei Ziele. Es soll die Nutzung von Registerdaten für die Statistik vereinfachen und den Datenaustausch zwischen den Registern erleichtern. In diesem Sinne trägt das Gesetz gleichzeitig zu einer rationalisierten Statistikproduktion und zur Entwicklung des E-Governments in der Schweiz bei.
Zur Umsetzung des RHG muss der Bundesrat die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlassen. Das RHG wurde per 1. November 2006 mit Ausnahme der Bestimmungen zur AHV-Versichertennummer in Kraft gesetzt. Die restlichen Bestimmungen sollen im Anschluss an die Inkraftsetzung des AHV-Gesetzes, in dessen Rahmen die neue AHV-Versichertennummer eingeführt wird, zusammen mit der Registerharmonisierungsverordnung RHV per 1. Januar 2008 in Kraft treten. Das AHV-Gesetz und die AHV-Verordnung werden voraussichtlich per 1. Dezember 2007 in Kraft gesetzt.
Vom 20. August bis zum 21. September 2007 hat das Eidg. Departement des Innern (EDI) eine Anhörung zum Entwurf der RHV durchgeführt.
2. Anhörungsteilnehmer
Zur Teilnahme am Anhörungsverfahren wurden alle Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie 23 weitere Organisationen und Verbände eingeladen.
Insgesamt wurden für diese Anhörung 58 Adressaten und Adressatinnen angeschrieben. Die Kantone Jura und Uri, die Konferenz der Kantonsregierungen, die schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse haben auf eine Stellungnahme verzichtet. Von den 23 eingeladenen weiteren Organisationen und Verbänden haben sich insgesamt zehn zu Wort gemeldet. Zusätzlich sind nicht angeforderte Stellungnahmen von zwei weiteren Organisationen eingegangen1.
3. Wichtigste Ergebnisse der Anhörung
Der Nutzen einer erfolgreichen Registerharmonisierung ist für alle Anhörungsteilnehmenden unbestritten. In mehreren Stellungnahmen wurde die kurze Anhörungsfrist bemängelt. Einige Anhörungsteilnehmende wiesen darauf hin, dass anstelle einer Anhörung eine Vernehmlassung für den Entwurf der RHV hätte stattfinden sollen, da diese Verordnung wesentliche Auswirkungen auf die Kantone habe. Manche der Teilnehmenden baten auch um eine zweite Anhörungsfrist, da die erste zu kurz gewesen sei, um alle Ausführungen der Verordnung in ihrer ganzen Tragweite zu erfassen.
Im Weiteren wurde sowohl in allgemeinen wie auch auf einzelne Artikel des E-RHV bezogenen Ausführungen immer wieder auf mögliche finanzielle oder technische Risiken, mit welchen Kantone und/oder Gemeinden durch die Umsetzung konfrontiert sein könnten, hingewiesen. Auch die Unsicherheit bezüglich der für die Umsetzung des RHG erforderlichen Personalressourcen war mehrfach Gegenstand der Rückmeldungen.
Weitaus am meisten Rückmeldungen betrafen die Artikel des 3. Abschnitts (Datenübermittlung) gefolgt von solchen zum 4. Abschnitt (Verwendung von Sedex). Darin geht es vor allem um technische Ausführungen sowie um Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Umsetzung der Registerharmonisierung. Begrüsst wurde insbesondere die IKT-Plattform Sedex, die durch den Bund zur Verfügung
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Eine Liste aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die eine Stellungnahme eingereicht haben, findet sich im Anhang.