Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/101: Revision des Lugano-Übereinkommens · 8 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

4. Stellungnahmen zu den Anpassungen im IPRG

Die vorgeschlagenen Anpassungen des IPRG haben - obwohl von gewisser Tragweite - nur wenige substanziierte Stellungnahmen hervorgerufen. Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer begrüssen die Anpassungen global oder schweigen sich dazu aus. Ausdrücklich begrüssen die Anpassungen im IPRG die ZHK, die HK beider Basel, Centre Patronal und Swissbanking.

Kritisch beurteilen ZH sowie die UniL und die UniNe die Anpassung von Art. 113 IPRG (Gerichtsstand am Erfüllungsort). Diese Stellungnahmen kritisieren die Einschränkung auf die charakteristische Leistung (wie in der E-ZPO und teilweise im revLugÜ) und würden stattdessen auf die eingeklagte Leistung (wie teilweise - noch - im revLugÜ) abstellen. Sie sehen darin eine einseitige und unnötige Einschränkung der Klagemöglichkeiten für Unternehmen in der Schweiz, namentlich für Exporteure. Zugleich kritisiert allerdings die UniL die mit der Alternativität (statt Subsidiarität) erfolgte Ausweitung des Gerichtsstandes sowie die fehlende entsprechende Anerkennungszuständigkeit (diesbezüglich ebenso GE).