Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/108: Protokoll II zur Ausdehnung des Abkommens über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 auf die zwei neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien · 5 Seiten

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- Kritisch zum Verhandlungsresultat äussern sich SVP und EDU. Sollte die EU unsere

Steuersouveränität nicht durch eine schriftliche und verbindliche Erklärung anerkennen, werden SVP und EDU gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien das Referendum ergreifen.

2 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens in den Kantonen

In das Vernehmlassungsverfahren wurden die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und sämtliche Kantone einbezogen. Die KdK hat eine gemeinsame Stellungnahme ausgearbeitet. Diese wird von allen Kantonsregierungen unterstützt.1

Was die Personenfreizügigkeit im engeren Sinn anbelangt, entspricht das Verhandlungsresultat nach Ansicht der Kantone vollumfänglich ihrem Anliegen, dass die Übergangsregelung (Bewilligungskontingente, Inländervorrang, Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen) sich an der des FZA und des Protokolls I orientieren sollte, um die Zulassungssysteme für Arbeitnehmende nicht unnötig zu komplizieren. Die Kantonsregierungen befürworten die gegenwärtige Politik des Bundesrates und begrüssen insbesondere, dass die Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen erhöht und die Kontingente von Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatsangehörige wenigstens auf dem bisherigen Niveau belassen wurden. Doch weisen sie auf die organisatorischen Schwierigkeiten hin, welche das Nebeneinander verschiedener Zulassungssysteme für Arbeitnehmende (Personen, die den Bestimmungen des FZA und des Protokolls I unterstellt sind, Personen, die dem Protokoll II unterstellt sind, und Drittstaatsangehörige) mit sich bringe. Sie verlangen deshalb, dass der Bund die erforderlichen Weisungen rechtzeitig verabschiedet und bei der Ausarbeitung der Umsetzungsverordnung (VEP) und der Weisungen nicht nur seine eigenen Erfahrungen, sondern auch die der Kantone einbezieht. Die Erfahrungen mit der Zulassung von selbständig Erwerbstätigen unter dem FZA sind nach Ansicht der Kantonsregierungen positiv. Es würden nur gut qualifizierte Personen den Schritt in die Selbständigkeit wagen. Eine gewisse Missbrauchsmöglichkeit sei jedoch nicht von der Hand zu weisen.

Die Kantone unterstützen auch das im Bereich der sozialen Sicherheit erzielte Verhandlungsergebnis. Mit wesentlichen Mehrkosten sei nicht zu rechnen. Die Kantonsregierungen sind auch damit einverstanden, dass das Zusatzprotokoll keine materiellen Bestimmungen zur Diplomanerkennung enthält und dass die mit der Übernahme der Richtlinie 2005/36/EG verbundenen Anpassungen im Rahmen des Gemischten Ausschusses vorgenommen werden. Für die Umsetzung der neuen Bestimmungen über die grenzüberschreitenden Dienstleistungen verlangen die Kantone ausdrücklich eine angemessene Übergangsfrist.

Zusammengefasst begrüssen die Kantone somit das Verhandlungsresultat, das den von ihnen formulierten Anliegen weitgehend Rechnung trage. Sie seien in die Verhandlungen eingebunden worden, und auch die Zusammenarbeit mit dem Bund sei gut verlaufen. Dabei hätten sich keine entscheidenden Differenzen zur Haltung des Bundesrates gezeigt. Die Kantonsregierungen begrüssen auch, dass die Frage der Rückübernahme von bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen und der Verpflichtung zur Kostenübernahme nicht mit der Ausdehnung des Abkommens auf diese beiden Staaten verknüpft wurde.

Die Kantonsregierungen, die sich bereits für eine Konsolidierung der bestehenden bilateralen Abkommen mit der EU ausgesprochen hatten, teilen die Auffassung des Bundesrates, dass die Ausdehnung des FZA auf Bulgarien und Rumänien im Interesse der Schweiz, ihrer Wirtschaft und ihres Arbeitsmarktes liege. Überdies finden sie, dass die bestehenden flankierenden Massnahmen ihr Ziel erreicht hätten und es nur darum ginge, deren Anwendung zu optimieren. Die Kantone sehen derzeit keine Notwendigkeit für eine Verschärfung dieser Mass-

1 Die Stellungnahme der KdK wird anlässlich der Plenarversammlung vom 20. März 2008 durch die Kantonsregierungen offiziell verabschiedet. Um die bundesinternen Arbeiten fortführen zu können, hat die KdK der Bundesverwaltung den Entwurf der Stellungnahme sowie das Ergebnis der internen Konsultation bei den Kantonsregierungen bereits vorgängig zugestellt.