Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/108: Protokoll II zur Ausdehnung des Abkommens über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 auf die zwei neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien · 5 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 1Fedlex · Ergebnisbericht

Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien Vernehmlassungsergebnisse

1 Allgemeines

Die Vernehmlassung zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens vom 21. Juni 1999 auf Bulgarien und Rumänien dauerte vom 23. Januar 2008 bis zum 27. Februar 2008. Daran teilgenommen haben die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), einzelne Kantonsregierungen, politische Parteien, Dachverbände und Sozialpartner sowie andere am Protokoll interessierte Organisationen.

Ein Grossteil der Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten hat Stellung genommen, während andere ausdrücklich oder stillschweigend darauf verzichtet haben. Die wichtigsten in den Stellungnahmen vorgebrachten Punkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- Fast alle Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer – bis auf wenige Ausnahmen

– äussern sich positiv zu den mit dem Protokoll über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommen auf Bulgarien und Rumänien (Protokoll II) erreichten Verhandlungsergebnissen und betonen, dass die Weiterführung dieses Abkommens und dessen Ausdehnung auf diese beiden Staaten für Wirtschaft und Arbeitsmarkt der Schweiz von grosser Bedeutung seien.

- Nahezu sämtliche Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer begrüssen das im

Protokoll II vorgesehene Übergangsregime, insbesondere die arbeitsmarktlichen Zugangsbeschränkungen (ansteigende Kontingente, Inländervorrang, Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen) während eines Zeitraums von sieben Jahren nach Inkrafttreten des Protokolls und die Möglichkeit, im Falle einer erhöhten Zuwanderung für weitere drei Jahre erneut Bewilligungskontingente einzuführen (spezielle Schutzklausel). Diese schrittweise und kontrollierte Öffnung des schweizerischen Arbeitsmarktes wird von den meisten als vollauf zufriedenstellendes Verhandlungsresultat gewertet.

- Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien vereinfacht die

Verfahren zur Rekrutierung von Arbeitskräften in diesen beiden Ländern und ermöglicht eine Steigerung der Funktionsfähigkeit und Flexibilität des schweizerischen Arbeitsmarktes. Den Schweizer Unternehmen erschliesst sie einen neuen Exportmarkt mit 30 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten.

- In den meisten Stellungnahmen wird die Ausdehnung des Abkommens auf diese beiden

Länder als Chance für die Schweiz erachtet, weil sie eine Fortsetzung des vom Schweizer Volk mehrfach gutgeheissenen bilateralen Wegs bedeute. Eine Ablehnung des Protokolls II würde zu einer schwerwiegenden Destabilisierung unserer Beziehungen zur EU führen und hätte erhebliche negative Folgen für unsere Wirtschaft.

- Den für die Umsetzung des Protokolls notwendigen Gesetzesanpassungen wird einhellig

zugestimmt.

- Drei Parteien (SP, Grüne Partei der Schweiz, CSP) sowie mehrere Gewerkschaften und

Arbeitnehmervertretungen machen ihre Zustimmung davon abhängig, dass die vorhandenen Defizite bei den flankierenden Massnahmen behoben werden und im Bausektor eine Einigung erzielt wird.