Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/108: Protokoll II zur Ausdehnung des Abkommens über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 auf die zwei neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien · 5 Seiten
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Schweiz und diesen beiden Staaten habe in den letzten zwei Jahren durchschnittlich um 15% zugenommen. Die Schweizer Unternehmen könnten insbesondere auch Angestellte in diese beiden Länder entsenden, z.B. für Montage- oder Unterhaltsarbeiten. Die Schweiz erhalte neue Möglichkeiten zur Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte und zur Deckung ihres Bedarfs an weniger qualifizierten Arbeitskräften, vor allem in bestimmten Sektoren wie Tourismus, Gastgewerbe, Gesundheitswesen, Baugewerbe und Landwirtschaft. Angesichts der in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen mit der Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens und seiner Ausdehnung auf die zehn Staaten, die 2004 der EU beigetreten sind, zeigen sich die meisten Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer überzeugt, dass die schrittweise Ausdehnung des Abkommens auf Bulgarien und Rumänien keine erhöhte Zuwanderung in die Schweiz mit sich bringen werde. Die ausgehandelten Übergangsfristen und die vorgesehenen Beschränkungen für den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt (Kontingente, Vorrang qualifizierter Arbeitskräfte, Kontrolle der Arbeits- und Lohnbedingungen während höchstens sieben Jahren nach Inkrafttreten des Protokolls II, Möglichkeit der Wiedereinführung von Kontingenten für weitere drei Jahre im Falle einer erhöhten Zuwanderung) werden als angemessen beurteilt.
Die meisten Organisationen finden, ein drittes Paket von flankierenden Massnahmen sei nicht erforderlich, dass jedoch der Vollzug verbessert werden sollte. Allerdings bestehen unterschiedliche Meinungen über die Wirkungen der vorhandenen Massnahmen und darüber, wie deren Wirksamkeit zu steigern ist. SGB, Travail.Suisse, Unia und Syna schätzen den Druck auf die Löhne als hoch ein und beurteilen die eingeführten Kontrollen als nicht ganz zufriedenstellend. Deshalb machen sie ihre Zustimmung davon abhängig, dass die vorhandenen Defizite behoben werden und im Bausektor eine Einigung erzielt wird.
In bestimmten Bereichen werden weitere Aspekte hervorgehoben. So befürworten die Spitäler der Schweiz die Ausdehnung des FZA, halten jedoch in Anbetracht des Bedarfs an Arbeitskräften im Gesundheitssektor die Übergangsfristen für zu lang. Zudem verlangen sie, dass Anhang III (Diplomanerkennung) des FZA so rasch wie möglich auch für Bulgarien und Rumänien gelten sollte. Eine Ablehnung der Ausdehnung des Abkommens wäre für die Branche katastrophal.
Prométerre hält fest, dass der Landwirtschaftssektor das Abkommen und seine Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien zwar grundsätzlich befürworte, aber nur dann damit einverstanden sei, wenn seine eigenen Interessen im Gesamtkontext der aktuellen schweizerischen Aussenpolitik hinreichend gewahrt würden, insbesondere auch im Entwurf des Freihandelsabkommens mit der EU. Was die Personenfreizügigkeit anbelangt, stellt diese Organisation fest, dass strenge flankierende Massnahmen jeglichen negativen Einfluss auf das Lohnniveau in der Schweiz verhindern, was aber nicht für Waren gelte.
Im Industriesektor lehnt Suissetec die Ausdehnung des FZA auf Bulgarien und Rumänien ab, weil eine mögliche Übernahme der Richtlinie 2005/36/EG eine Senkung des Qualitätsniveaus in der betreffenden Branche nach sich ziehen könnte und einer Inländerdiskriminierung gleichkäme. Mit einer Ausdehnung des FZA auf Bulgarien und Rumänien würde sich diese Gefahr erhöhen.
Die Auslandschweizer-Organisation steht einer Ausweitung des Geltungsbereichs des Abkommens auf Bulgarien und Rumänien positiv gegenüber. Dadurch eröffneten sich neue Perspektiven und kämen Schweizerinnen und Schweizer, die sich in diesen Ländern niederlassen möchten, dort in den Genuss derselben Rechte wie in den anderen EU-Mitgliedstaaten. Die ASO bedauert jedoch, dass diese Länder die im Bereich der Krankenversicherung vereinbarten Bestimmungen nicht anwenden, weshalb es den dort lebenden Schweizer Versicherten unmöglich sei, sich in unserem Land behandeln zu lassen.