Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/108: Protokoll II zur Ausdehnung des Abkommens über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 auf die zwei neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien · 12 Seiten

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Ausdehnung des Abkommens vom 21. Juni 1999 über den freien Personenverkehr (FZA) auf Bulgarien und Rumänien: Zusatzprotokoll II zum Abkommen über den freien Personenverkehr

Vernehmlassungserläuterungen

1. Allgemeines

Am 1. Juni 2002 sind die sieben sektoriellen Abkommen (Bilaterale I) zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (EG) in Kraft getreten. Infolge der Ausdehnung der Europäischen Union (EU) vom 1. Mai 2004 auf 25 Mitgliedstaaten wurden sechs der mit der Schweiz abgeschlossenen sektoriellen Abkommen automatisch auf die neuen EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt. Im Gegensatz zu diesen Abkommen ist das Abkommen über den freien Personenverkehr (FZA) ein gemischtes Abkommen, das 1999 zwischen der Schweiz einerseits und der EG sowie ihren Mitgliedstaaten andererseits abgeschlossen wurde. Die Ausdehnung des FZA auf neue EU-Mitgliedstaaten macht erneute Verhandlungen mit allen Vertragsparteien erforderlich.

Vom 16. Juli 2003 bis zum 7. April 2004 liefen die Verhandlungen über die Ausdehnung des FZA auf die zehn Staaten, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten waren. Diese Verhandlungen führten am 19. Mai 2004 zum Abschluss eines ersten Zusatzprotokolls zum Freizügigkeitsabkommen (Zusatzprotokoll I); seit dem Inkrafttreten dieses Protokolls am 1. April 2006 kommen Angehörige dieser Staaten in den Genuss eines schrittweisen Zugangs zum schweizerischen Arbeitsmarkt.

Mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 hat die EU ihre fünfte Erweiterungsrunde abgeschlossen. Wie bereits bei den am 1. Mai 2004 beigetretenen Staaten macht auch die Ausdehnung des FZA auf diese beiden neuen Mitgliedstaaten den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum FZA (Zusatzprotokoll II) erforderlich. In Übereinstimmung mit der Akte über die Voraussetzungen für den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zur EU wurde die Zuständigkeit für die Aushandlung von Verträgen mit Drittstaaten an die Europäische Kommission delegiert, während für die Ratifizierung der erzielten Ergebnisse der Ministerrat zuständig ist. Der letztere hat am 5. Mai 2006 das Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission gutgeheissen. In der Schweiz hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat am 22. Mai 2007 unterzeichnet; die Arbeiten wurden nach einer Vernehmlassung bei der Konferenz der Kantonsregierungen und den aussenpolitischen Kommissionen beider Räte am 10. Juli 2007 aufgenommen und dauerten bis zum Beginn des Jahres 2008.

Die Ausdehnung der sektoriellen Abkommen auf die erweiterte EU gehört zu den prioritären Zielen der Europapolitik des Bundesrates. Im Hinblick auf den Zugang der Schweiz zum erweiterten gemeinsamen Markt und ihre künftige demographische Entwicklung liegt die Ausdehnung des FZA auf Bulgarien und Rumänien im Interesse der Schweiz, ihrer Wirtschaft und ihres Arbeitsmarktes. Die Liberalisierung des Arbeitsmarktes verschafft den schweizerischen Unternehmen ein zusätzliches Angebot an verfügbaren Arbeitskräften und verhindert, dass sie gegenüber der europäischen Konkurrenz diskriminiert werden.

Die flankierenden Massnahmen − am 1. Juni 2004 in Kraft gesetzt und am 1. April 2006 verschärft − haben sich bewährt. Gegenwärtig bemühen sich die Kantone insbesondere um ihre verbesserte Umsetzung. Die flankierenden Massnahmen ermöglichen es namentlich, einer im Zuge der wachsenden Zuwanderung drohenden Verschlechterung der Arbeits- und Lohnbedingungen vorzubeugen.