Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/108: Protokoll II zur Ausdehnung des Abkommens über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 auf die zwei neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien · 5 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht

nahmen. Die Kantonsregierungen sind überzeugt, dass eine Ablehnung der Ausdehnung des FZA und die möglichen Folgen zu einer schwerwiegenden Destabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU führen würden. Dies hätte insbesondere erhebliche negative Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft. Daher sei es besonders wichtig, dass die Öffentlichkeit klar und objektiv informiert werde.

3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens bei den politischen Parteien

CVP, FDP, SP, CSP, die Grüne Partei der Schweiz, LPS, SVP und EDU haben explizit Stellung bezogen. Alle Parteien mit Ausnahme der SVP und EDU stimmen der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens mit Bulgarien und Rumänien zu und begrüssen die in den Verhandlungen erzielten Ergebnisse, insbesondere die ausgehandelten Fristen, die schrittweise und kontrollierte Öffnung des Arbeitsmarktes und die spezielle Schutzklausel, die es erlaubt, im Falle einer erhöhten Zuwanderung aus diesen beiden Ländern erneut Kontingente einzuführen. Sie heben die positiven Erfahrungen hervor, die mit dem Abkommen und seiner Ausdehnung auf die zehn Länder, die 2004 der EU beigetreten sind, gemacht worden seien. Die Zuwanderung aus der EU habe sich kontrolliert und ohne systematisches Lohndumping entwickelt und entspreche den Bedürfnissen unserer Wirtschaft. Sie verweisen auf den Erfolg, den die Bilateralen I gebracht hätten, insbesondere auch das FZA, das aufgrund der Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus der EU und des Zugangs zu einem erweiterten gemeinsamen Markt für das Wirtschaftswachstum der Schweiz von zentraler Bedeutung sei. Dieser Erfolg dürfe nicht durch eine Ablehnung der Ausdehnung des FZA auf Bulgarien und Rumänien aufs Spiel gesetzt werden. Sowohl die Weiterführung des Abkommens als auch seine Ausdehnung auf diese beiden neuen EU-Mitgliedstaaten würden den vom Schweizer Volk gutgeheissen bilateralen Weg konsolidieren.

Die CVP vertritt überdies die Auffassung, dass in der EU eine Ungleichbehandlung ihrer Mitglieder ebenso unzulässig sei wie in der Schweiz eine Diskriminierung einzelner Kantone. Sie stellt fest, dass seit der schrittweisen Einführung der Personenfreizügigkeit die Löhne im Tieflohnsegment, in dem das Dumpingrisiko am grössten sei, im Durchschnitt gestiegen seien. Einheimische Arbeitskräfte seien dadurch nicht gefährdet worden, und es habe sich kein zunehmender Missbrauch der Sozialversicherungen («Sozialtourismus») feststellen lassen. Die CVP verlangt keine neuen flankierenden Massnahmen, aber eine Harmonisierung der Kontrollen, die Abkehr von der Praxis der Verwarnungen sowie vermehrt Bussen und mehr Arbeitsinspektoren, um die Kontrollen um 25% zu steigern. Die EU-Erweiterung biete Gewähr für Stabilität, Sicherheit und Wirtschaftswachstum, wozu die Schweiz beitragen müsse. Aufgrund der in unserem Land beobachtbaren demografischen Entwicklung würden zum Zeitpunkt, in dem die volle Personenfreizügigkeit mit Bulgarien und Rumänien einsetzt, 10'000 Arbeitskräfte fehlen. Die Personenfreizügigkeit helfe, diesen Mangel aufzufangen. Die Sicherheitsaspekte seien ernst zu nehmen, und obwohl die Rückübernahmeabkommen mit diesen beiden Ländern gut funktionierten, müsse der Bundesrat die Schweizer Bevölkerung über die Diskussionen und Entwicklungen, die auf weitere Verbesserungen abzielen, informieren.

Die FDP hält eine Fortführung des bewährten bilateralen Wegs für unerlässlich und gibt zu bedenken, dass sämtliche sektoriellen Abkommen gefährdet würden, wenn die Ausdehnung des Abkommens abgelehnt würde (Guillotineklausel). Die ausgehandelten langen Übergangsfristen sowie die bestehenden Massnahmen gegen Missbräuche im Sozialbereich sprächen für eine Annahme des Protokolls. Die FDP rät von der Schaffung neuer flankierender Massnahmen ab. Probleme im Bereich der Sicherheit seien durch eine konsequente Umsetzung der bestehenden Regelungen zu lösen.

Nach Ansicht der SP bieten die im Protokoll II ausgehandelten Übergangsbestimmungen einen ausreichenden Schutz für unseren Arbeitsmarkt. Ebenso seien die Regelungen für den Erwerb von Grundstücken und im Bereich der sozialen Sicherheit angemessen. Wo die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen seien (Diplomanerkennung, Rückübernahmeabkom-