Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 57 Seiten

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telfristige Anlauffinanzierung wird im Rahmen dieser Limite geführt, so dass einzig eine Kumulation der Verschuldung mit dem langfristigen Pensionskassenkredit erfolgt. Die Gesamtverschuldung der SBB für die Pensionskassensanierung resp. für die beschleunigte Immobilienentwicklung sollte zu keinem Zeitpunkt die Limite von 1,5 Milliarden überschreiten.

Teil III: Sanierung des Alters- und IV-Rentneranteils

Der Bund finanziert die Unterdeckung und das durch die Senkung des technischen Zinssatzes fehlende Deckungskapital bei den Alters- und IV-Rentnern. Gemäss den Zahlen per Ende 2006 hätte dies folgendes bedeutet:

1) Für die Sanierung des Alters-Rentneranteils rekapitalisiert der Bund die SBB in Höhe von 1'426 Millionen. Der Bund übernimmt dabei die Unterdeckung des Rentneranteils sowie das fehlende Deckungskapital, das sich durch die Reduktion des technischen Zinssatzes von 4 auf 3,5% auf dem Rentneranteil ergibt.

2) Für die Sanierung des IV-Rentneranteils leistet der Bund ebenfalls eine Re-

kapitalisierung. Die Kosten zum Ausgleich der Unterdeckung und für die Senkung des technischen Zinssatzes belaufen sich auf 154 Millionen.

3) Verankerung einer Kann-Norm im SBB-Gesetz, wonach der Bund eine ergänzende - vom Betrag her limitierte und zeitlich befristete - Rekapitalisierungszahlung an die SBB erbringen kann, falls die PK SBB erneut in eine finanziell schwierige Lage gerät.

Umsetzung des Sanierungskonzeptes

Per 1. Januar 2007 haben die SBB und ihre Pensionskasse das Konzept grösstenteils umgesetzt und dazu folgende Massnahmen ergriffen:

Teil I: Elimination aller nicht finanzierten Leistungen

Mit dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat wurden alle nicht vollständig finanzierten Leistungen der PK SBB eliminiert.

Dies hatte, insbesondere für die älteren Mitarbeiter, deutlich höhere Beiträge des Arbeitgebers SBB zur Folge. Für die aktiven Versicherten wurden die Bedingungen deutlich verschlechtert: Sie haben höhere Beiträge zu zahlen (insbesondere die älteren Mitarbeiter) und müssen mit geringeren Renten rechnen9.

9 Beispiel: Im Leistungsprimat erhielt ein 62jähriger Mitarbeiter mit 40 Versicherungsjahren garantiert 60% des letzten versicherten Lohnes. Im Beitragsprimat besagen die Modellannahmen, dass derselbe Mitarbeiter mit 63,5 Jahren 60% des versicherten Lohnes erhält. Dies bedeutet, dass er 1,5 Jahre länger arbeiten muss, um dieselbe Rente wie vor dem Primatswechsel zu erhalten. Allerdings beruhen die Modellannahmen auf einer Verzinsung des Altersguthabens von 3,5%. Im Jahr 2007 wurde diese Modellannahme jedoch nicht erreicht, da die Verzinsung der Altersguthaben 2,5% (Mindestzins) betrug. Im Leistungsprimat bezahlte der Versicherte im Falle einer "normalen" Lohnerhöhung Beiträge von rund 8 Prozent des versicherten Lohnes; im Beitragsprimat beträgt der durchschnittliche Beitrag rund 10 Prozent. Die Erhöhung beläuft sich folglich auf 2 Prozentpunkte oder 25 Prozent. Die Steigerung beträgt für einen durchschnittlichen Versicherten (versicherter Lohn von 60'000) rund 50'000 während einer Beitragsdauer von rund 40 Jahren.