Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 57 Seiten

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onierungen von Frauen der Eintrittsgeneration hatten einen Deckungskapitalbedarf von 29 Millionen zur Folge. 292 Millionen betrugen die Restkosten aus der Umstellung der versicherungsmathematischen Grundlagen von PHK 80 auf EVK 90; im Gesamttotal ergeben die beiden letztgenannten Elemente 321 Millionen (17%).

1.5 Sanierungsmassnahmen der PK SBB und der SBB

Wie Tabelle 4 zeigt, befand sich die PK SBB seit Ende 2001 in Unterdeckung. 2002 informierte die SBB den Bund erstmals über die missliche Lage ihrer Pensionskasse. Ebenso wurde die Aufsichtsbehörde (BSV) direkt durch die Stiftung über die beunruhigende finanzielle Entwicklung ins Bild gesetzt. Gleichzeitig ergriff die PK SBB verschiedene Sanierungsmassnahmen, die seit 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt werden konnten:

Vom Arbeitgeber getragen:

– Übernahme der Kosten der Berufsinvalidität (10 Mio. p.a., seit 1. Januar 2003)

– Sanierungsbeitrag von 1,5% ab 1. Juli 2003 bzw. von 3% ab 1. Januar 2005 anstelle einer generellen Lohnmassnahme (48 Mio. p.a.). Mit Umstellung auf das Beitragsprimat per 1. Januar 2007 entfiel dieser Sanierungsbeitrag.

Vom Versicherten getragen:

– Sanierungsbeitrag von 1,5% ab Juli 2003 (per 1. Januar 2005 hat der Arbeitgeber diesen Beitrag anstelle einer generellen Lohnerhöhung übernommen). Mit Umstellung auf das Beitragsprimat per 1. Januar 2007 entfiel dieser Sanierungsbeitrag (ohne Kompensation der entgangenen Lohnerhöhung).

– Senkung der Verzinsung der Altersguthaben im Kapitalplan (Vorsorgeplan für versicherte Verdienste über Fr. 100'000.-) auf 3,25% (ab 1. Juli 2003; 0,5 Mio. p.a.)

– Schrittweise Erhöhung der Rückzahlungspflicht der Überbrückungspension durch die Versicherten (per 1. Juli 2004 von 50% auf 65%, per 1. Januar 2005 auf 80%; die Erhöhung der Rückzahlungspflicht von 50% auf 80% hat im Jahr 2006 bei den Alterspensionierungen zu einem tieferen Verlust für die PK SBB von 13,7 Mio. p.a. geführt.).

Parallel dazu prüften Bund und SBB verschiedene Lösungsvorschläge für die Sanierung der PK SBB. Lange Zeit stand für den Bundesrat, analog zu der für PUBLICA vorgesehenen Regelung, die Überführung der Altersrentner der PK SBB in eine Rentnerkasse mit Bundesgarantie im Vordergrund. Nachdem diese Lösungsvariante für PUBLICA im Parlament scheiterte, kam sie auch für die PK SBB nicht mehr in Frage. Entsprechend erarbeitete die SBB ein neues Sanierungskonzept.