Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 57 Seiten

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Teil II : Sanierung des Aktivenanteils

Der Aktiven-Anteil der PK SBB wurde, inklusive Schwankungsreserve von 15%, im Umfang von 1'493 Millionen durch die SBB saniert.

Dies wurde wie folgt finanziert:

– Aufnahme eines Kredites im Betrag von 1,2 Milliarden bei der PK SBB mit Laufzeit bis ins Jahr 2032. Dieser durch Immobilieneinnahmen gesicherte Kredit wurde durch das BSV formell genehmigt und ist ab 2012 zu amortisieren.

– Refinanzierung auf dem Finanzmarkt im Umfang von 293 Millionen mit Laufzeiten bis ins Jahr 2012. Diese Finanzierung kann flexibel, d.h. gemäss den finanziellen Möglichkeiten des Bereichs Immobilien, bis 2012 amortisiert werden.

– Die Zinsen und Amortisationen beider Finanzierungsteile werden über Einkünfte des Immobilienbereichs der SBB bedient.

Das dieser Sanierung zugrunde liegende Immobilienkonzept wurde durch eine Drittfirma plausibilisiert. Von der Sanierung des Aktiventeils hat der Bundesrat am 21. Dezember 2006 Kenntnis genommen.

Der Bund war in die Refinanzierung bisher nicht involviert10.

Teil III: Sanierung des Alters- und IV-Rentneranteils

Die Sanierung des Alters- und IV-Rentneranteils steht noch aus.

Einfluss des Sanierungskonzeptes auf die finanzielle Situation der PK SBB

Ende 2006 wies die PK SBB eine Unterdeckung von 1'901 Millionen und einen Deckungsgrad von 86,5% auf (vgl. Tabelle 5, Zeile 1).

Buchhalterisch wurde die Gemeinschaftseinrichtung PK SBB in drei Vorsorgeteile aufgeteilt:

– die aktiven Versicherten, Teilpensionierte und Teilinvalide, welche noch aktiv sind (die im Folgenden auch als "Aktive" oder "Aktivversicherte" bezeichnet werden),

– die Vollinvaliden (im Folgenden als "IV-Rentner" bezeichnet),

– die Altersrentner und Hinterlassenen (Witwen, Waisen), welche eine Alters- oder Hinterlassenenrente beziehen (werden im Folgenden "Altersrentner" genannt). Dem Vorsorgeteil Altersrentner wurden alle Versicherten zugewiesen, welche bis zum 31. Dezember 2006 pensioniert waren11.

10 Gemäss Artikel 7 Absatz 4 der Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB AG für die Jahre 2007-2010 kann die SBB beim Bund zu Kapitalmarktbedingungen Mittel in der Höhe von maximal 300 Millionen pro Jahr aufnehmen. In besonderen Fällen - genannt ist speziell die Sanierung der SBB-Pensionskasse - kann der Bundesrat auch höhere Summen bewilligen.

11 Versicherte, die am 1. Januar 2007 und später pensioniert werden, werden im Vorsorgeteil für die Aktiven gezählt.