Vorlage FINMA PV
Vernehmlassung 2007/119: Finanzmarktprüfverordnung (FINMA-PV); Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA-Gebührenverordnung; FINMA-GebV) · 10 Seiten
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Anhang
Änderung bisherigen Rechts
Die nachstehenden Verordnungen werden wie folgt geändert:
1. Pfandbriefverordnung vom 23. Januar 193112
Art. 11 Abs. 6
Aufgehoben
Art. 21
1 Die Pfandbriefzentralen erstellen für jedes Geschäftsjahr einen Geschäftsbericht, der sich aus Jahresrechnung und Jahresbericht zusammensetzt.
2 Die Jahresrechnung besteht aus der Erfolgsrechnung, der Bilanz und dem Anhang. Der Anhang hat insbesondere Auskunft darüber zu geben, ob die Fälligkeit der Darlehen mit jener der Pfandbriefe übereinstimmt.
3 Der Jahresbericht stellt den Geschäftsverlauf sowie die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft dar.
4 Das Testat der Prüfgesellschaft ist im Geschäftsbericht wiederzugeben.
2. Bankenverordnung vom 17. Mai 197213
Gliederungstitel vor Art. 34
Aufgehoben
Art. 35-42
Aufgehoben
Gliederungstitel vor Art. 43
Aufgehoben
Art. 43-49
Aufgehoben
12 SR 211.423.41
13 SR 952.02