Vorlage FINMA PV

Vernehmlassung 2007/119: Finanzmarktprüfverordnung (FINMA-PV); Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA-Gebührenverordnung; FINMA-GebV) · 10 Seiten

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Anhang

Änderung bisherigen Rechts

Die nachstehenden Verordnungen werden wie folgt geändert:

1. Pfandbriefverordnung vom 23. Januar 193112

Art. 11 Abs. 6

Aufgehoben

Art. 21

1 Die Pfandbriefzentralen erstellen für jedes Geschäftsjahr einen Geschäftsbericht, der sich aus Jahresrechnung und Jahresbericht zusammensetzt.

2 Die Jahresrechnung besteht aus der Erfolgsrechnung, der Bilanz und dem Anhang. Der Anhang hat insbesondere Auskunft darüber zu geben, ob die Fälligkeit der Darlehen mit jener der Pfandbriefe übereinstimmt.

3 Der Jahresbericht stellt den Geschäftsverlauf sowie die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft dar.

4 Das Testat der Prüfgesellschaft ist im Geschäftsbericht wiederzugeben.

2. Bankenverordnung vom 17. Mai 197213

Gliederungstitel vor Art. 34

Aufgehoben

Art. 35-42

Aufgehoben

Gliederungstitel vor Art. 43

Aufgehoben

Art. 43-49

Aufgehoben

12 SR 211.423.41

13 SR 952.02