Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/121: Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz) · 44 Seiten
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gleichskontos um 500 Millionen erhöht. Die Überschüsse auf dem Ausgleichskonto dürfen nicht zu einer Erhöhung der Ausgaben führen, sondern bleiben als «Polster» für allfällige zukünftige Belastungen stehen.
Die Überschüsse im ordentlichen Haushalt, welche dem Ausgleichskonto gutgeschrieben werden, verhindern das Eintreten einer Amortisationspflicht für die Defizite im ausserordentlichen Haushalt im vorliegenden Fallbeispiel fast völlig. Die ausserordentlichen Ausgaben werden deshalb überhaupt nicht amortisiert. Wäre das Ausgleichskonto dagegen defizitär, würde eine zusätzliche Belastung durch ausserordentliche Ausgaben die nötigen Amortisationsbeträge stark erhöhen. Die vorab als Sanktionsmechanismus für Schätzfehler gedachte Frist von drei Jahren würde bei Überschreiten der 6 %-Grenze auch für die Amortisation des ausserordentlichen Haushalts gelten. Dies wäre nicht verfassungskonform.
A.2.2 Einzel-Amortisation Tabelle A2.2: Einzel-Amortisation (Beispiel)
Amortisationskonto bei Rechnungsabschluss Mio Fr. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Σ Stand 31.12 Vorjahr [1] - -1600 -1600 -1333 -2767 -2500 -1450 -900 -550 -366 -1831
a.o. Einnahmen [2] 500500
a.o. Ausgaben [3] 1600 17003300
Saldo a.o. Haushalt -1600 0 0 -1700 0 500 0 0 0 0 0 0 -2800 [4]=[2]-[3]
Amortisationen:
Ausgaben 2010 [5] 267 267 267 267 267 1671500
Verbleibende Frist [6] 6 5 4 3 21
Ausgaben 2013 [7] 283 283 183 183 183 1831301
Verbleibende Frist [8] 6 5 4 3 21
Gutschrift Amortisa-
267 267 267 550 550 350 183 183 183 0 2801
tionsbetrag* [9]
Neuer Stand 31.12
[10]=[1]+[4]+[5]+[7] -1600 -1600 -1333 -2767 -2500 -1450 -900 -550 -366 -183 11
* Entspricht der Kürzung der höchstzulässigen Ausgaben im Voranschlag des entsprechenden Jahres, d.h. es wird davon ausgegangen, dass die Amortisationsbeträge auch tatsächlich eingespart werden.
Das Zahlenbeispiel zeigt, wie verschiedene Belastungen einzeln amortisiert werden (vgl. Ziffer 1.4.2.). Die ausserordentliche Ausgabe aus dem Jahr 2010 führt zu einem Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto in entsprechender Höhe. Dies wird im Frühjahr 2011 mit der Staatsrechnung 2010 festgestellt. Die Kompensation des Fehlbetrages müsste zwingend im Voranschlag 2012 beginnen. Unter der Annahme einer sechsjährigen Amortisationsfrist und einer linearen Verteilung der Amortisationsbeträge (267 Mio. pro Jahr) ist die ausserordentliche Ausgabe des Jahres 2010 im Jahr 2017 vollständig kompensiert. Eine erneute Belastung im Jahr 2013 führt zu entsprechenden Amortisationen in den Jahren 2015 bis 2020. Während drei Jahren (2015–2017) überschneidet sich die Planung beider Amortisationen. Die Gutschrift durch ausserordentliche Einnahmen des Jahres 2015 wird betragsmindernd an die Amortisationen sowohl der Ausgaben aus dem Jahr 2010 (-100 Mio.) als auch derjenigen aus dem Jahr 2013 (-400 Mio.) angerechnet. Auch andere Verfahren wären dafür anwendbar.