Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/121: Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz) · 44 Seiten

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Anhang 1: Bilanz der Schuldenbremse

Die Finanzpolitik der Neunzigerjahre war gekennzeichnet durch chronisch hohe Defizite, eine Verdoppelung der Schulden sowie das Unvermögen, in guten Zeiten für die schlechten Zeiten vorzusorgen. Mit der Schuldenbremse sprachen sich Volk und Stände am 2. Dezember 2001 mit eindrücklichem Mehr gegen eine weitere Finanzierung ordentlicher staatlicher Aufgaben mittels Verschuldung aus. Im Voranschlag 2003 fand die Schuldenbremse zum ersten Mal Anwendung. Entgegen den Erwartungen war der Bundeshaushalt im Zeitpunkt der Einführung der Schuldenbremse nicht im Gleichgewicht, sondern wies eine beträchtliche strukturelle Finanzierungslücke auf. Dank der raschen und konsequenten Umsetzung der Entlastungsprogramme EP 03 und EP 04 konnte das Ausgabenniveau jedoch um rund fünf Milliarden gesenkt werden. Damit wurde das Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts bereits im Jahr 2006 erreicht – ein Jahr frührer als erwartet. Der Bundesrat setzte seine Sanierungsstrategie fort, indem weiterhin strukturelle Überschüsse geplant und realisiert wurden. Diese sind nötig, um die zwei finanzpolitischen Ziele

– Stabilisierung der nominellen Verschuldung und Begrenzung des Ausgabenwachstums auf das mittelfristige BIP-Wachstum – sicherzustellen. Diese Ziele prägen auch den Voranschlag 2008 und den Legislaturfinanzplan 2009 bis 2011. Mit strukturellen Überschüssen soll weiterhin garantiert werden, dass ausserordentliche Ausgaben, die nicht der Schuldenbremse unterstellt sind, keine Schuldenzunahme bewirken. Auf der Ausgabenseite zielt die Umsetzung der Aufgabenüberprüfung auf eine dauerhafte Begrenzung der Wachstumsrate.

Schema 4: Struktureller Saldo und ausserordentlicher Haushalt 2003–2008 (in Mrd)

10

Struktureller Saldo

8

Ausserordentlicher Saldo 6

4

2

0

-2

-4

-6

-8

R 2003 R 2004 R 2005 R 2006 R 2007 VA 2008 Kumuliert 2003-2008

Schema 4 zeigt die strukturellen Saldi und die ausserordentlichen Transaktionen seit Einführung der Schuldenbremse. Die strukturellen Defizite in den Jahren 2003 bis 2005, welche gemäss den Übergangsbestimmungen zum FHG als «Defizitabbaupfad» in Abweichung der Regel der Schuldenbremse toleriert wurden, nahmen