Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/121: Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz) · 44 Seiten

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Anhang 2: Zahlenbeispiele für verworfene Varianten

Nachfolgende Zahlenbeispiele dienen der Illustration untersuchter, jedoch verworfener Lösungsvarianten27.

A.2.1 Amortisation via Ausgleichskonto Tabelle A2.1: Amortisation via Ausgleichskonto (Beispiel) Ausgleichskonto bei Rechnungsabschluss Mio Fr. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Σ

Stand 31.12 Vorjahr [1] - -511 1718 1818 118 118 618 618 618 618 618 618 benplafond* [2]

Abweichung Ausga- 1089 2229 n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. 3318 a.o. Einnahmen [3] 500500

a.o. Ausgaben [4] 1600 17003300

Saldo a.o. Haushalt -1600 0 0 -1700 0 500 0 0 0 0 00

[5]=[3]-[4] -2800 Total Veränderung

Ausgleichskonto

[6]=[2]+[5] -511 2229 0 -1700 0 500 0 0 0 0 0 0 518 6% der Ausgaben [7] 3702 3813 3927 4045 4166 4291 4420 4552 4689 4830 4975 5124 innert 3 Jahren

abzutragen [8]=[1]-[7] 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 00

Gutschrift Amortisa- 100100

tionsbetrag** [8]

Neuer Stand per 31.12

[9]=[1]+[5]+[8] -511 1718 1818 118 118 618 618 618 618 618 618 618 * Schätzung gem. LFP 2009–2011, für 2012 ff. sind keine Angaben verfügbar.

** Entspricht der Kürzung der höchstzulässigen Ausgaben im Voranschlag des entsprechenden Jahres, d.h. es wird davon ausgegangen, dass die Amortisationsbeträge auch tatsächlich eingespart werden.

Tabelle A2.1 zeigt die unter Ziffer 1.4.1. beschriebene Amortisationsregel. Es wird von einer Belastung des Ausgleichskontos der Schuldenbremse durch ausserordentliche Ausgaben im Jahr 2010 ausgegangen. Die Belastung führt zu einem Fehlbetrag auf dem Ausgleichskonto im Jahr 2010. Dieser kommt jedoch deutlich unter die 6%- Grenze zu liegen. Erst für Fehlbeträge über dieser Grenze hat eine Kompensation zwingend über drei Jahre zu erfolgen. Die Kompensation des Fehlbetrags des Jahres 2010 kann deshalb flexibel, über einen längeren Zeitraum geplant werden. Im Voranschlag 2012 werden annahmegemäss 100 Millionen als geplante Kürzung eingestellt. Daneben sind allerdings auch Überschüsse der Finanzierungsrechnung in den Jahren 2010 und 2011 zu verzeichnen. Diese führen zu Gutschriften des Ausgleichskontos (Zeile «Abweichung Ausgabenplafond»). Durch diese Gutschriften verschwindet der Fehlbetrag bereits im Folgejahr 2012 mit der Rechnungslegung 2011. Weitere Kompensationsmassnahmen für den Fehlbetrag des Amortisationskontos werden hinfällig. Eine erneute Belastung durch ausserordentliche Ausgaben im Jahr 2013 reduziert den Überschuss auf dem Ausgleichskonto auf 118 Millionen. Amortisationen sind nicht notwendig. Im Jahr 2015 wird das Guthaben des Aus-

27 Vgl. Ziffer 1.4. und Tabelle 4