Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 94 Seiten

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1 Ausgangslage

Mit Beschluss vom 12. September 2007 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD), ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) durchzuführen. Die Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren wurden nach dem Beschluss des Bundesrates auf der Homepage der Bundeskanzlei publiziert und den Adressaten der Vernehmlassung1 postalisch zugestellt. Am 25. September 2007 wurde die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens im Bundesblatt publiziert (BBl 2007 6553). Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 31. Januar 2008.

2 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren

Neben den Kantonen wurden 17 politische Parteien sowie die Konferenz der Kantonsregierungen, 3 Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete, 8 Dachverbände der Wirtschaft, das Schweizerische Bundesgerichte und das Bundesverwaltungsgericht, 51 Bildungs- und wissenschaftspolitische Organe und Organisationen und 54 andere Organisationen begrüsst. Alle Kantone sowie die Konferenz der Kantonsregierungen, 6 politische Parteien sowie eine kantonale Partei, der Dachverband der Städte, 7 Dachverbände der Wirtschaft, 30 Bildungs- und wissenschaftspolitische Organe und Organisationen, 24 andere Organisationen sowie 47 weitere Organisationen haben insgesamt 143 Stellungnahmen eingereicht2. Die Christlich-Soziale Partei, der Schweizerische Gemeindeverband, das Schweizerische Rote Kreuz sowie die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für akademische Berufs- und Studienberatung haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.

Eine Reihe von Vernehmlassenden haben nicht ausdrücklich auf die vorgelegten 7 Fragen geantwortet. Verschiedene beschränken sich in ihren Stellungnahmen auf die Sachbereiche, von denen sie besonders betroffen sind; etliche verweisen auf die Antworten anderer.

3 Darstellung der Ergebnisse im Vernehmlassungsbericht

Mit Blick auf die Fortsetzung der Arbeiten werden in diesem Bericht in erster Linie die Forderungen und nur in einzelnen Fällen auch die Begründungen aufgeführt.

Die Vernehmlassenden werden in der Regel mit Abkürzungen (vgl. Anhang 7.3) zitiert. Bei Institutionen, für die keine offiziellen oder mehrdeutige Abkürzungen vorliegen, wurden ad hoc neue Abkürzungen zugeteilt.

Die Nachweise im Text erfolgen immer nach den Vernehmlassergruppen in der Reihenfolge der offiziellen Adressatenliste gefolgt von der Gruppe der nicht direkt angeschriebenen Institutionen:

[1:] Kantone

[2:] Politische Parteien

[3:] Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

[4:] Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

[5:] Bundesgerichte (keine Stellungnahmen)

[6:] Bildungs- und wissenschaftspolitische Organe und Organisationen

[7:] Andere Organisationen

[8:] nicht direkt angeschriebene Institutionen.

1 Vgl. Liste im Anhang 7.2

2 Vgl. Liste im Anhang 7.3