Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 94 Seiten
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Zur leichteren Identifizierung der Abkürzungen werden die entsprechenden Nummern jeweils in Kursive vorangestellt. Die Reihenfolge innerhalb einer solchen Vernehmlassergruppe ist alphabetisch und drückt keine inhaltliche Wertung aus.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind abrufbar unter www.sbf.admin.ch.
Neuformulierungen von Artikeln oder Absätzen sind in Anhang 7.4 wiedergegeben.
4 Kurzübersicht
Generelle Stossrichtung
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst die generelle Stossrichtung des Gesetzesentwurfs bzw. ist damit grundsätzlich einverstanden. Sehr kritisch bis ablehnend aus unterschiedlichen Gründen sind die Kantone BS und AI, die Grünen, die SP und die SVP, der SGB und der vpod. Vorbehalte haben u.a. die FDP, die LPS, economiesuisse, KV Schweiz und Swissmem. Die Kritik dieser Teilnehmer betrifft insbesondere die Komplexität der Organstrukturen, die Stellung des Bundes in der Hochschulkonferenz, das Finanzierungssystem sowie die Behandlung der Stipendien- und Studiengebührenfrage.
Thematisiert wird auch die Gefahr der Abkopplung der Fachhochschulen von der Berufsbildung und der fehlende Einbezug der Organisationen der Wirtschaft und Arbeitswelt. Insbesondere Wirtschafts- und Berufsverbände möchten die Gleichwertigkeit von beruflicher und rein schulischer Bildung unterstreichen und wehren sich vor einer Akademisierung der Fachhochschulen. Eine Schwächung der Berufsbildung wird befürchtet. Dementsprechend wird angeregt, Vertretungen der relevanten Bereiche der Wirtschaft in die Planung und Steuerung mit einzubeziehen.
Während viele Teilnehmer eine kohärente und koordinierte gemeinsame Steuerung des Hochschulraums durch Bund und Kantone gemäss Bundesverfassung begrüssen, fordern einzelne, dass die Substanz des Fachhochschulgesetzes bestehen bleibt. Wenige schlagen vor, auf ein neues Gesetz zu verzichten und die bestehende Hochschullandschaft durch eine Anpassung der existierenden Gesetze sanft zu renovieren. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende möchten zusätzliche Themen im HFKG stärker verankern. Genannt werden Chancengleichheit/Gender, Autonomie der Hochschulen, Einheit und Freiheit von Lehre und Forschung, der internationale Aspekt, nachhaltige Entwicklung, Stärkung der Forschung und Nachwuchsförderung. Die Weiterbildung im HFKG zu regeln, erscheint hingegen vielen fragwürdig.
Insbesondere Kantone, ein Teil der Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen wünschen eine nähere Definition der Hochschultypen bzw. ihrer Profile. Einzelne Vernehmlassungsteilnehmende hingegen sprechen sich dagegen aus. Gewünscht wird mehrfach eine Präzisierung der verschiedenen Zugangswege zu den unterschiedlichen Hochschultypen und den Übertrittsmöglichkeiten. Öfters gefordert wird auch eine Klärung der Stellung der ETH und der Pädagogischen Hochschulen. So soll geklärt werden, welche Bestimmungen des HFKG auf die ETH Anwendung finden, insbesondere bei Finanzierungsfragen. Die Pädagogischen Hochschulen sollen jeweils namentlich erwähnt bzw. in die Bundesfinanzierung miteinbezogen werden. Das Anliegen, den Kunsthochschulen angemessen Rechnung zu tragen, wird verschiedentlich geäussert. Ebenfalls gefordert wird eine Klärung der Schnittstelle HFKG - Gesundheitsberufe der Fachhochschulen sowie zwischen dem HFKG und dem Forschungsgesetz.
Gemeinsame Organe
Die Vereinfachung der heutigen Strukturen und eine Verkleinerung der Anzahl Organe werden vielfach begrüsst, darunter von der Mehrheit der Kantone. Das vorgeschlagene System wird aber von vielen Teilnehmern als noch zu schwerfällig und zu komplex betrachtet. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende möchten die Anzahl Steuerungsorgane reduzieren: Während einige die Tagungsform der Plenarversammlung ablehnen, möchten andere diese als einziges Steuerungsorgan beibehalten. Thematisiert werden von verschiedenen Teilnehmern auch die Verteilung der Kompetenzen, die Stimmgewichtung der Kantone, die Rolle des Bundes und die Zusammensetzung der Organe: Das faktische Vetorecht und die starke Führung des Bundes werden insb. von den Kantonen kritisiert.