Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 94 Seiten
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Viele Teilnehmer fordern, das Mitspracherecht der Dozierende bzw. des Mittelbaus in den Organen zu verankern, und auch Vertretungen aus der Wirtschaft und der Arbeitswelt, dem Gleichstellungs- und dem Gesundheitsbereich werden gewünscht. Der SWIR in der vorgeschlagenen Form wird von mehreren Teilnehmern in Frage gestellt.
Akkreditierungssystem
Das Akkreditierungssystem wird von einer grossen Zahl der Teilnehmer begrüsst. Insbesondere die Mehrheit der Kantone zieht, meist aus Kostengründen, die vorgeschlagene Form (Akkreditierungsrat mit Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung) vor, während die Variante mit einer klaren Trennung zwischen Rat und Agentur insbesondere von einer Mehrheit der gesamtschweizerischen Verbände der Wirtschaft unterstützt wird. Dadurch soll die Unabhängigkeit des Akkreditierungsrats gestärkt werden. Einzelne Teilnehmer hinterfragen die Agentur als ein staatliches Organ und verweisen darauf, dass private und auch internationale Anbieter nicht vom Markt ausgeschlossen werden dürfen. Bei der Voraussetzung für die institutionelle sowie die Programm-Akkreditierung fordern viele Vernehmlassungsteilnehmende eine Überarbeitung der Kriterien. Thematisiert werden zudem das Verhältnis zur Akkreditierung im Bereich der Medizinal- und der Gesundheitsberufe sowie der Titelschutz.
Strategische Planung und Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen
Eine grosse Zahl von Teilnehmern, darunter die Mehrheit der Kantone, der Parteien und der Spitzenverbände, unterstützt das vorgeschlagene System der strategischen Planung und Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen. Mehrere Teilnehmende fordern aber, die nationale politische Planung klarer von der strategischen Planung der Hochschulen abzugrenzen und in diesem Sinne zu präzisieren, worin die Planung in der Hochschulpolitik bestehe. Vereinzelt wird gefordert, dass sowohl Planung wie auch Aufgabenteilung sich nur auf kostenintensive Bereiche beziehen soll. Mehrere Teilnehmer wünschen zudem eine Definition der kostenintensiven Bereiche, eine gebührende Rücksichtnahme auf die Hochschulautonomie, ein angemessener Einbezug der Arbeitswelt in das Planungsverfahren sowie die Abstimmung mit den Bereichen der hochspezialisierten Medizin und dem Medizinalberufegesetz.
Finanzierung
Eine bedeutende Zahl von Teilnehmern begrüsst ausdrücklich das vorgeschlagene System der gemeinsamen Ermittlung des Finanzbedarfs. Sehr kritisch bis ablehnend äussern sich aus unterschiedlichen Gründen die SVP, die LPS, der SGB und der vpod. Viele Vernehmlassungsteilnehmende, darunter viele Kantone, bedauern, dass die Konsequenzen des Finanzierungssystems noch unklar sind. Sie wünschen sich genauere Angaben dazu. Für viele ist deshalb eine definitive Stellungnahme erst später möglich.
Von verschiedenen Teilnehmern wird allgemein der Vorrang der Grundfinanzierung vor den projektgebundenen Beiträgen gefordert, die Klärung der Stellung der ETH und der Einbezug der Studiengebühren in die Ermittlung des Finanzbedarfs. Die Einführung von Referenzkosten wird von einer bedeutenden Zahl von Teilnehmern ausdrücklich begrüsst. Die Kantone unterstützen insbesondere die festen Beitragssätze. Bemängelt werden vereinzelt die unterschiedlichen Beitragssätze für universitäre Hochschulen und Fachhochschulen sowie die Nichtfinanzierung der Pädagogischen Hochschulen. Gewünscht wird des Weiteren die Präzisierung mehrerer zentraler Begriffe ("Drittmittel aus der Privatwirtschaft", "angemessene Drittmittel", „Forschungsleistungen“). Im Zusammenhang mit der Ausrichtung der Bundesbeiträge verlangen mehrere Vernehmlassungsteilnehmende eine abschliessende Aufzählung der Bemessungskriterien im HFKG. Einwände gibt es auch gegenüber der Wahl dieser Kriterien; einige Teilnehmer fordern mehr, andere weniger Leistungsorientierung. Allgemein wird eine stärkere Gewichtung der Qualität anstelle der Quantität gefordert. Das Bemessungskriterium "Anzahl der Abschlüsse" wird daher mehrfach abgelehnt. Dafür möchten mehrere Teilnehmer die Kriterien erweitern: Leistung in Lehre und Weiterbildung, herausragende Forschung, Internationalität, Arbeitsmarktqualifikation, Gleichstellung und Genderaspekte sollen ebenfalls berücksichtigt werden bei der Finanzierung. Die Möglichkeit der Festlegung weiterer Leistungselemente durch den Bundesrat wird hingegen verschiedentlich abgelehnt.