Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 56 Seiten
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führt dies zu einer geringeren Marktsegmentierung (also grösseren Aus-
wahl) und letztendlich zu mehr Wettbewerb zwischen Anbietern solcher
Produkte, was wiederum zu sinkenden Preisen führt. Erst die Schaffung
von Standards für Schnittstellen und Prozesse zwischen Teilsystemen
ermöglicht überhaupt den effizienten Bau von daraus bestehenden kom-
plexen Systemen.
¾ Ziel A4: Ab Anfang 2010 führen alle akut-somatischen Spitäler, alle Leistungserbringer mit
integrierten Versorgungsnetze sowie mindestens 50 Prozent der frei elektronischer praktizierenden Ärzte eine elektronische Krankengeschichte. Die In- Krankengeschichte teroperabilität zwischen den elektronischen Krankengeschichten ist
gewährleistet.
Ein Meilenstein auf dem Weg zum lebenslangen, elektronischen Patien-
tendossier ist erreicht, wenn eine ausreichende Anzahl von Leistungserb-
ringern die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten elektro-
nisch führt. Dabei stehen die Akutspitäler und niedergelassenen Ärzte im
Vordergrund, weil sie am meisten mit akut-somatischen Problemen ihrer
Patientinnen und Patienten konfrontiert sind, deren Kenntnis zu einer Ver-
kürzung der Anamnesezeit, zu einer auf einer verbesserten Informations-
basis gestützten Therapieentscheidung und zur Vermeidung von Doppel-
spurigkeiten führen soll. Die integrierten Versorgungsnetze stehen eben-
falls im Zentrum, weil sich dort die Vorteile einer elektronischen Akte mit
Patientinnen und Patienten, welche sich weitgehend in einem geschlos-
senen System bewegen, schnell realisieren lassen. Andere Leistungserb-
ringer in der Behandlungskette sind zwar im Ziel nicht explizit erwähnt, die
Wichtigkeit – beispielsweise einer strukturierten Pflegedokumentation –
kann allerdings nicht genug betont werden. Sie sollte zumindest bei den
Spitälern in die elektronische interdisziplinäre Krankengeschichte integriert
werden.
¾ Ziel A5: Ab Anfang 2012 ist eine nationale Infrastruktur für einen elekt- Infrastruktur für einen
ronischen Zugangsschlüssel mit sicherer Identitätsprüfung der teil- elektronischen Zugang nehmenden Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer e- (z.B. Gesundheitstabliert. karte)
Die Identitätsüberprüfung, das heisst die Authentisierung der eigenen
Identität und Authentifizierung der im Gesundheitssystem kommunizieren-
den Personen und Organisationen, dient der Absicherung computerge-
stützter Kommunikation. Sie soll in einer nationalen Infrastruktur verankert
werden und einen elektronischen Zugangsschlüssel zu zentral oder de-
zentral gespeicherten Dokumenten eines Patientendossiers errichten.
Welcher Art ein solcher Zugangsschlüssel sein soll, muss in einem ersten
Schritt definiert werden (z.B. Gesundheitskarte). Der Zugangsschlüssel
ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, ihr persönliches Patienten-
dossier einzusehen und Berechtigungen darüber zu erteilen, wer welchen
Teil einsehen oder verwalten darf. Leistungserbringer sowie alle weiteren
„eHealth”-Netzwerkteilnehmer, verfügen ebenfalls über einen Zugangs-
schlüssel, um gemäss ihren Kompetenzen und Berechtigungen auf die
entsprechenden Gesundheitsdaten zuzugreifen.