Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 56 Seiten

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5.2 Ziele

¾ Ziel A1: 2008 ist die Versichertenkarte eingeführt (mit freiwilligen Op- Versichertenkarte

tionen für persönlich-medizinische Daten).

Der Bundesrat hat in seinem Auftrag zur Erarbeitung eines Konzepts für

eine Strategie „eHealth” explizit die Versichertenkarte als ein Element

erwähnt, das es in diese Strategie zu integrieren gilt. Die Bestimmung im

KVG zur Versichertenkarte (Art. 42a) ist seit dem 1.1.2005 in Kraft. Mit der

Versichertenkarte wird hauptsächlich das Ziel der administrativen Verein-

fachung verfolgt. Potenzial zur Steigerung der Effizienz ist auch hier vor-

handen, sei es bei der Patientenaufnahme, der Terminverwaltung oder bei

der Leistungsabrechnung. Die Ausführungsbestimmungen (Verordnung

über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversiche-

rung VVK) räumen den Akteuren einen Freiraum zur Umsetzung von An-

wendungen ein, welche den Weg in Richtung einer effizienteren Kommu-

nikation mit Hilfe der IKT ebnen (Sozialversicherungsnummer) und die

Behandlungssicherheit und –qualität erhöhen (Notfalldaten und Medikati-

on).

¾ Ziel A2: Ab Anfang 2008 können die Kantone auf der Basis der Versi- Modellversuche der

chertenkarte Modellversuche zu elektronischen Gesundheitsdiensten Kantone durchführen.

Die VVK soll es den Kantonen ermöglichen, die Versichertenkarte für

kantonale und kantonsübergreifende Modellversuche zu benützen, sofern

sie im kantonalen Recht geregelt sind.

¾ Ziel A3: Bis Ende 2008 sind die Standards für ein elektronisches Pati- Standards für

entendossier verbindlich verabschiedet. Patientendossier

Standards im umfassenden Sinn (technisch, inhaltlich, sprachlich) sind

eine unabdingbare Voraussetzung für den Aufbau von strukturierten, me-

dienbruch- und verlustfreien Austauschprozessen im Gesundheitswesen

(siehe Ziel A6). Ihre Erarbeitung muss so schnell wie möglich durch das

vorgeschlagene Koordinationsorgan an die Hand genommen werden. Mit

der Rahmenvereinbarung für das Koordinationsorgan akzeptieren die

Partner, dass sie die gemeinsam erarbeiteten Standards durchsetzen

werden. Standards, insbesondere offene Standards, tragen zur Verein-

heitlichung von Schnittstellen und Produkten bei. Ökonomisch gesprochen