Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 56 Seiten
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5.2 Ziele
¾ Ziel A1: 2008 ist die Versichertenkarte eingeführt (mit freiwilligen Op- Versichertenkarte
tionen für persönlich-medizinische Daten).
Der Bundesrat hat in seinem Auftrag zur Erarbeitung eines Konzepts für
eine Strategie „eHealth” explizit die Versichertenkarte als ein Element
erwähnt, das es in diese Strategie zu integrieren gilt. Die Bestimmung im
KVG zur Versichertenkarte (Art. 42a) ist seit dem 1.1.2005 in Kraft. Mit der
Versichertenkarte wird hauptsächlich das Ziel der administrativen Verein-
fachung verfolgt. Potenzial zur Steigerung der Effizienz ist auch hier vor-
handen, sei es bei der Patientenaufnahme, der Terminverwaltung oder bei
der Leistungsabrechnung. Die Ausführungsbestimmungen (Verordnung
über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversiche-
rung VVK) räumen den Akteuren einen Freiraum zur Umsetzung von An-
wendungen ein, welche den Weg in Richtung einer effizienteren Kommu-
nikation mit Hilfe der IKT ebnen (Sozialversicherungsnummer) und die
Behandlungssicherheit und –qualität erhöhen (Notfalldaten und Medikati-
on).
¾ Ziel A2: Ab Anfang 2008 können die Kantone auf der Basis der Versi- Modellversuche der
chertenkarte Modellversuche zu elektronischen Gesundheitsdiensten Kantone durchführen.
Die VVK soll es den Kantonen ermöglichen, die Versichertenkarte für
kantonale und kantonsübergreifende Modellversuche zu benützen, sofern
sie im kantonalen Recht geregelt sind.
¾ Ziel A3: Bis Ende 2008 sind die Standards für ein elektronisches Pati- Standards für
entendossier verbindlich verabschiedet. Patientendossier
Standards im umfassenden Sinn (technisch, inhaltlich, sprachlich) sind
eine unabdingbare Voraussetzung für den Aufbau von strukturierten, me-
dienbruch- und verlustfreien Austauschprozessen im Gesundheitswesen
(siehe Ziel A6). Ihre Erarbeitung muss so schnell wie möglich durch das
vorgeschlagene Koordinationsorgan an die Hand genommen werden. Mit
der Rahmenvereinbarung für das Koordinationsorgan akzeptieren die
Partner, dass sie die gemeinsam erarbeiteten Standards durchsetzen
werden. Standards, insbesondere offene Standards, tragen zur Verein-
heitlichung von Schnittstellen und Produkten bei. Ökonomisch gesprochen