Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 56 Seiten

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¾ Regelmässige Erhebung von Kosten, Nutzen und Anreizen: Für

die Beurteilung des Erfolgs einer Anwendung sollten nicht die

Amortisationsdauer oder der Nutzen bei einzelnen Akteuren aus-

schlaggebend sein. Vielmehr braucht es eine regelmässige Beur-

teilung von Kosten, Nutzen und Anreizen bei allen Akteuren;

¾ Organisatorische Änderungen im Alltag: Ziel von „eHealth” ist es

nicht, die heutigen Prozesse elektronisch abzubilden. Vielmehr

muss versucht werden, die Abläufe und Prozesse aufgrund der

Möglichkeiten der IKT anzupassen und zu verbessern;

¾ Interdisziplinäre Teams mit viel Erfahrung: Nicht die Ausgestal-

tung der technischen Lösung macht den Unterschied zwischen

Erfolg und Misserfolg, sondern das Zusammenbringen von erfah-

renen Personen aus verschiedenen fachlichen Richtungen;

¾ Klare Perspektiven, Ausdauer, Geduld: Wer in „eHealth” inves-

tiert, darf nicht kurzfristig denken. Es dauert im Schnitt fünf Jahre,

bis eine Anwendung ausgereift ist und ihr Potential ausgeschöpft

werden kann.

9.3 Finanzierung

Weil die meisten „eHealth”-Anwendungen durchgehende Prozesse im Wer zahlt, hat nicht Gesamtsystem zum Ziel haben, fallen die Kosten häufig nicht dort an, wo immer den Nutzen der Nutzen entsteht. Ein System, das volkswirtschaftlich Sinn macht, kann

betriebswirtschaftlich für einzelne Beteiligte nachteilig sein. So weist auch

die Kosten-Nutzen-Analyse zur Versichertenkarte einen Grossteil der

Kosten den Leistungserbringern zu (Investitionen in Hardware und Soft-

ware), während hauptsächlich die Versicherer den Nutzen realisieren

können (mehr Effizienz in der Abrechnung). Langfristig hat „eHealth” des-

halb nur dann eine Chance, wenn ein Ungleichgewicht zwischen Zahlern

und Nutzniessern verhindert werden kann.

Das Tarifsystem im Schweizer Gesundheitswesen erschwert koordinierte Tarifsystem als „eHealth”-Anwendungen. Die bestehenden Einzelleistungs- oder Pau- Hindernis schaltarife fokussieren auf einzelne Ausschnitte eines Behandlungspro-

zesses, nicht aber auf den Gesamtprozess oder den Gewinn an Qualität

und Sicherheit einer integrierten Versorgung.

Die Finanzierung muss bei jedem Schritt der Strategieumsetzung beurteilt Ansätze für und entschieden werden. Die für das Thema rechtlich zuständige Behörde Anreizsysteme übernimmt die Federführung und regelt die Finanzierung (allenfalls in

Sondervereinbarungen). Zur Förderung von „eHealth” sind verschiedene

Modelle von Subventionen oder Anreizen denkbar. Bei der Umsetzung der

Strategie ist im Einzelfall zu prüfen, ob bestehende oder neue Finanzie-

rungsmodelle sinnvoll sind. International stehen die folgenden Modellan-

sätze im Vordergrund.

¾ Unterschiedliche Tarife: Leistungserbringer werden mit einem Bo-

nus oder Zusatzzahlungen belohnt, wenn sie IKT einsetzen oder

dank IKT höhere Qualitätsanforderungen erfüllen;

¾ Differenzierte Kostenbeteiligung: Dieses Modell verknüpft die Kos-

tenbeteiligung der Patientinnen und Patienten mit Qualitätsstan-

dards der Leistungserbringer. Ziel ist es, die Bevölkerung durch