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Vernehmlassung 2007/3: 03.401 Pa.Iv. Einführung eines Finanzreferendums · 8 Seiten
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Umsetzung des Finanzreferendums auf Verfassungs- und Gesetzesebene gemäss Antrag der Minderheit II (Lustenberger, Amstutz, Fehr Hans, Hutter Jasmin, Schibli, Weyeneth)
Bundesbeschluss zur Einführung eines Finanzreferendums
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom [Datum des Entscheids der Kommission]6
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]7,
beschliesst:
I
Die Bundesverfassung8 wird wie folgt geändert:
Art. 141 Abs. 1 Bst. cbis (neu)
1
cbis. Verpflichtungskredite, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 200 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken vorsehen und von der Bundesversammlung nicht dringlich beschlossen wurden;
II
1 Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.
2Er tritt zusammen mit dem Bundesgesetz über die Einführung des Finanzreferendums in Kraft.
6 BBl 2007 ...
7 BBl 2007 ...
8 SR 101