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Vernehmlassung 2007/3: 03.401 Pa.Iv. Einführung eines Finanzreferendums · 8 Seiten

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Eventualiter, für den Fall, dass die Minderheit II obsiegt:

Minderheit III (Weyeneth, Amstutz, Fehr Hans, Lustenberger, Perrin)

Art. 141 Abs. 1 Bst. cbis

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cbis. Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, wenn:

1. der Verpflichungskredit oder Zahlungsrahmen neue einmalige Ausgaben von mehr als 200 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken vorsieht, und

2. der Verpflichtungskredit von der Bundesversammlung nicht dringlich beschlossen wurde;

Minderheit IV (Fluri, Beck, Engelberger, Meyer Thérèse, Moret, Müller Philip)

Art. 141 Abs. 1 Bst. cbis

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cbis. Verpflichtungskredite, die … und die nicht in einem gesetzlich geregelten Dringlichkeitsverfahren beschlossen wurden;

Minderheit V (Beck, Donzé, Dormond Béguelin, Hubmann, Meyer Thérèse, Moret, Roth-Bernasconi)

Art. 141 Abs. 1 Bst. cbis

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cbis. Verpflichtungskredite, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 0,5% der Ausgaben gemäss der letzten Staatsrechnung oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 0,05% der Ausgaben gemäss der letzten Staatsrechnung vorsehen und von der Bundesversammlung nicht dringlich beschlossen wurden;

Minderheit VI (Gross Andreas)

Art. 189 Abs. 1bis

Es beurteilt Beschwerden wegen:

a. Missachtung von Inhalt und Zweck einer allgemeinen Volksinitiative durch die Bundesversammlung;