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Vernehmlassung 2007/32: Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) · 8 Seiten

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Bundesgesetz über die Organisation der Schweizerischen Post

(Postorganisationsgesetz, POG)

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 92 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom...2,

beschliesst:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Dieses Gesetz regelt die Umwandlung und Organisation der Postunternehmung des Bundes (Post).

Art. 2 Rechtsform und Firma

1 Die Post wird in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft umgewandelt. Ihre Organisation richtet sich nach diesem Gesetz, den aktienrechtlichen Vorschriften und ihren Statuten.

2 Sie wird unter der Firma "Die Schweizerische Post AG, La Poste Suisse SA, La Posta Svizzera SA" in das Handelsregister eingetragen.

Art. 3 Unternehmenszweck

1 Die Post erbringt im In- und Ausland Postdienste, Zahlungsverkehrs- und Personenbeförderungsdienste sowie damit zusammenhängende Produkte und Dienstleistungen.

2 Sie kann alle Rechtsgeschäfte tätigen, die dem Unternehmungszweck dienen, namentlich:

a. Grundstücke erwerben und veräussern;

b. Gesellschaften gründen;

c. sich an Gesellschaften beteiligen;

SR ..........

1 SR 101

2 BBl...