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Vernehmlassung 2007/32: Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) · 16 Seiten
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Postgesetz
(PG)
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 92 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom...,
beschliesst:
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Zweck
1 Dieses Gesetz bezweckt, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte und qualitativ hochstehende Postdienste und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs angeboten werden.
2 Es soll insbesondere:
a. für alle Bevölkerungsgruppen in allen Landesteilen eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung gewährleisten mit:
1. Postdiensten
2. Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs
b. einen wirksamen Wettbewerb beim Erbringen der Postdienste ermöglichen.
Art. 2 Gegenstand
Dieses Gesetz regelt die gewerbsmässige Erbringung von:
a. Postdiensten;
b. Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs durch die Schweizerische Post.
Art. 3 Begriffe
In diesem Gesetz bedeuten:
SR ..........
1 SR 101