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Vernehmlassung 2007/32: Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) · 16 Seiten

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Postgesetz

(PG)

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 92 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom...,

beschliesst:

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Zweck

1 Dieses Gesetz bezweckt, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte und qualitativ hochstehende Postdienste und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs angeboten werden.

2 Es soll insbesondere:

a. für alle Bevölkerungsgruppen in allen Landesteilen eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung gewährleisten mit:

1. Postdiensten

2. Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs

b. einen wirksamen Wettbewerb beim Erbringen der Postdienste ermöglichen.

Art. 2 Gegenstand

Dieses Gesetz regelt die gewerbsmässige Erbringung von:

a. Postdiensten;

b. Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs durch die Schweizerische Post.

Art. 3 Begriffe

In diesem Gesetz bedeuten:

SR ..........

1 SR 101