Ergebnis

Vernehmlassung 2007/41: Änderung CO2-Gesetz zur Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken · 7 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht

- 2 -

1 AUSGANGSLAGE

Der Bundesbeschluss vom 23. März 2007 über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken1 und der vom Bundesrat zusammen mit dem Bundesbeschluss auf den 15. Januar 2008 in Kraft gesetzte Ausführungserlass2 sind vorläufig bis 31. Dezember 2008 befristet und sollen durch eine rechtliche Verankerung im CO2-Gesetz abgelöst werden. Eine entsprechende Motion der Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Ständerats3 wurde am 4. Oktober 2007 überwiesen. Sie verlangt vom Bundesrat eine Gesetzesvorlage, die das Bewilligungsverfahren für fossil-thermische Kraftwerke, die volle Kompensationspflicht, den In- und Auslandanteil sowie die weitgehende Nutzung von Abwärme regelt.

In Erfüllung der Motion hat das UVEK einen Vorschlag zur gesetzlichen Verankerung der Kompensationspflicht für fossil-thermische Kraftwerke erarbeitet. Die interessierten Kreise

konnten sowohl zum Gesetzesentwurf wie auch zum dazugehörigen Entwurf einer Verordnung vom 28. Mai bis 15. Juli 2008 schriftlich Stellung nehmen. Bis am 18. Juli 2008 gingen insgesamt 37 Stellungnahmen ein; davon Politischen Parteien:3

Kantone:5

Wirtschaftsverbände:8

Umweltverbände:4

Elektrizitätsversorgungsunternehmen:10

Weitere:7

2 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE

Die Notwendigkeit zur vollständigen Kompensation der CO2-Emissionen wird grossmehrheitlich nicht angezweifelt und nur von drei Stellungsnehmenden hinterfragt (Swissmem, VSG und Rätia Energie). Während CVP, JCVP, einige Kantone (BE, GE, LU, NE), EL und OcCC der vorgeschlagenen Gesetzesänderung insgesamt zustimmen, äussern sich viele andere Stellungsnehmende kritisch. Insbesondere der Kanton Wallis, economiesuisse, CP, FER, SGV, Swisselectric, Swissmem, VSG, VSE, Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Energieforum und FRE finden die Auflagen viel zu streng. Andererseits wünschen insbesondere Grüne, ÄfU, SES, Greenpeace, pro natura und WWF ein strengeres Gesetz.

economiesuisse, CP, FER, SGV, Swisselectric, Swissmem, VSE, VSG, Elektrizitätsversorgungsunternehmen, EL und Energieforum wollen keine Beschränkung des Ausland-Anteils. FRE möchte 70% im Ausland, die Kantone Bern, Genf und Luzern sowie OcCC befürworten die 50%-Variante, die CVP die aktuell geltende Regelung (grundsätzlich 30%, unter gewissen Umständen auf 50% veränderbar), JCVP, megagas.ch und Wiler die fixe 30%-Variante. Grüne, Umweltverbände und SES hingegen wünschen eine Beschränkung auf 8%.

1 SR 641.72

2 Verordnung vom 21. Dezember 2007 über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken (SR 641.721)

3 Motion UREK-SR vom 20. März 2007 (07.3141): Fossil-thermische Kraftwerke. Bewilligungsverfahren