Ergebnis
Vernehmlassung 2007/41: Änderung CO2-Gesetz zur Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken · 7 Seiten
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dann wichtig, wenn an einer fixen 50:50-Aufteilung von In- und Auslandmassnahmen festgehalten werde.
SIG wünschen die Präzisierung, dass bis Ende 2012 nur die in der Periode 2008 bis Ende 2012 ausgestossenen CO2-Emissionen kompensiert werden müssen, und nicht die Emissionen der gesamten Lebensdauer des Kraftwerks.
Artikel 3 Kompensationsvertrag Absatz 1
Rätia Energie verlangt, dass neben dem Kraftwerk und dem BAFU auch das BFE als Vertragspartei im Kompensationsvertrag aufgeführt werde, damit identische Verhandlungspositionen bestünden.
Absatz 3
SIG wünschen die Regelung, dass der Betreiber vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Verfügung innerhalb 30 Tagen verlangen kann, wenn innerhalb 60 Tagen keine Einigung zustande kommt.
Absatz 4
economiesuisse, Swisselectric, VSE und zahlreiche Elektrizitätsversorgungsunternehmen begrüssen, dass CO2-Emissionsrechte für nicht benötigte Kompensationsleistungen ausgestellt werden, sie stellen sich aber gegen eine Limitierung. Die Kompensationsmassnahmen sollen unabhängig von einem Kraftwerk frei handelbar und zeitlich unbefristet gültig sein. Zudem sollen Vorleistungen, die den Anrechnungskriterien für die Emissionsreduktionen genügen, vollumfänglich angerechnet werden.
Weiter erachten es zahlreiche Elektrizitätsversorgungsunternehmen als zentral, dass die Kompensationsprojekte unabhängig vom Betrieb eines Kraftwerks durchgeführt werden können, da zum Beispiel die Durchführbarkeit von der Lebensdauer abweichen kann.