Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/43: Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) · 7 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: G475-0452
signifikante Zu- oder Abnahme des Ozons zu erkennen sei. Sie wies auf die Landwirtschaft als Quelle von VOC hin.
Für SOLV sollte man zur Lösung des Ozonproblems in erster Priorität bei Kohlenwasserstoffen (Benzinen) und Stickoxiden (aus Verbrennungsmotoren) ansetzen.
Für den SKW steht die Schweizer Lenkungsabgabe quer in der EU-Landschaft.
Der TVS bedauerte, dass sein 2006 geäussertes Anliegen einer vereinfachten Rückerstattung für KMU nicht aufgenommen wurde. Der Gewerbeverband machte die Zollbehörden auf die Problematik des (grauen) Grenzverkehrs aufmerksam. Bezüglich Kosten der Abgabeerhebung sei zu prüfen, ob eine Kommission eingesetzt werden sollte. Für den SAA schliesslich müssten allfällige Regelungen, welche über das europäische Recht hinausgehen, sistiert werden.
Anhang: Liste der eingegangenen Stellungnahmen
1. Kantone und Fürstentum Liechtenstein
AG Aargau
AI Appenzell Innerrhoden
AR Appenzell Ausserrhoden
BE Bern
BL Basel-Landschaft
BS Basel-Stadt
FL Fürstentum Liechtenstein
FR Freiburg
GE Genf
GL Glarus
GR Graubünden
JU Jura
LU Luzern
NE Neuenburg
NW Nidwalden
OW Obwalden
SG St. Gallen
SH Schaffhausen
SO Solothurn
SZ Schwyz
TG Thurgau
TI Tessin
UR Uri
VD Waadt
VS Wallis
ZG Zug
ZH Zürich
6/7 312/2005-02223/02/07/05/G475-0452