Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/43: Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) · 7 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: G475-0452

signifikante Zu- oder Abnahme des Ozons zu erkennen sei. Sie wies auf die Landwirtschaft als Quelle von VOC hin.

Für SOLV sollte man zur Lösung des Ozonproblems in erster Priorität bei Kohlenwasserstoffen (Benzinen) und Stickoxiden (aus Verbrennungsmotoren) ansetzen.

Für den SKW steht die Schweizer Lenkungsabgabe quer in der EU-Landschaft.

Der TVS bedauerte, dass sein 2006 geäussertes Anliegen einer vereinfachten Rückerstattung für KMU nicht aufgenommen wurde. Der Gewerbeverband machte die Zollbehörden auf die Problematik des (grauen) Grenzverkehrs aufmerksam. Bezüglich Kosten der Abgabeerhebung sei zu prüfen, ob eine Kommission eingesetzt werden sollte. Für den SAA schliesslich müssten allfällige Regelungen, welche über das europäische Recht hinausgehen, sistiert werden.

Anhang: Liste der eingegangenen Stellungnahmen

1. Kantone und Fürstentum Liechtenstein

AG Aargau

AI Appenzell Innerrhoden

AR Appenzell Ausserrhoden

BE Bern

BL Basel-Landschaft

BS Basel-Stadt

FL Fürstentum Liechtenstein

FR Freiburg

GE Genf

GL Glarus

GR Graubünden

JU Jura

LU Luzern

NE Neuenburg

NW Nidwalden

OW Obwalden

SG St. Gallen

SH Schaffhausen

SO Solothurn

SZ Schwyz

TG Thurgau

TI Tessin

UR Uri

VD Waadt

VS Wallis

ZG Zug

ZH Zürich

6/7 312/2005-02223/02/07/05/G475-0452