Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/44: Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen · 11 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: I314-0574
4. Ergebnisse in der Übersicht
Die Auswertung der Stellungnahmen zeigt, dass die Revision grundsätzlich begrüsst wird. Die meisten Änderungsvorschläge wurden generell gutgeheissen und nicht im einzelnen kommentiert. Die meisten Stellungnahmen (52) gingen zu den Varianten über die Entsorgungsautonomie für Altholz ein. Davon befürworten rund zwei Drittel die Beibehaltung der Möglichkeit, Altholz zu exportieren. Ein Drittel ist für die Einführung eines Exportverbots. Die Mehrheit der übrigen Stellungnahmen ging zu den Erleichterungen bei der Entsorgung von Sonderabfällen aus Haushalten (42) sowie zur Unterstützung der Bundesbehörden durch die kantonalen Behörden bei der Entnahme und Untersuchung von Abfallproben (14) ein, welche beide mehrheitlich abgelehnt wurden. Bei allen anderen Änderungsvorschlägen gab es nur vereinzelte Bemerkungen, d.h. nie mehr als 3 kritische oder gar ablehnende Stellungnahmen. Zu zahlreichen Artikeln wurden aber auch wertvolle Verbesserungsvorschläge und Hinweise gemacht.
Die detaillierte Auswertung der Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen in der TVA (Änderung bisherigen Rechts) zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Kantone, der Verbände und die BPUK mit der Änderung der TVA generell einverstanden ist. Insbesondere werden die einheitlichen Qualitätsanforderungen für Abfälle zur Ablagerung geschätzt, da mit den neuen klaren Bestimmungen die Voraussetzungen für einen einheitlichen Vollzug der Vorschriften geschaffen werden, was sowohl der Umwelt als auch der Wirtschaft dient. Vor allem fehlten bis anhin detaillierte Vorgaben für Reaktordeponien weitgehend, was wiederum zu einer Vielzahl von unterschiedlichen kantonalen Regelungen geführt hat. 5 Kantone beurteilen den Entwurf ablehnend, da sie die Regelungen im Rahmen der TVA-Totalrevision behandelt haben möchten. 5 Kantone anerkennen den Handlungsbedarf im Bereich der Ablagerung auf Deponien, begrüssen ausdrücklich die einheitlichen Regelungen, weisen aber auch darauf hin, dass die Totalrevision der TVA schon seit langem von den Kantonen gewünscht wird. 9 Wirtschafts-, Industrieverbände und Interessensverbände begrüssen die neuen Regelungen, 2 Verbände lehnen sie ab. 2 Umweltorganisationen heissen den Verordnungsentwurf gut. Die BPUK stimmt den Regelungen für die Deponien zu, weist aber auch daraufhin, dass die TVA-Revision in Angriff genommen werden soll.
5. Ergebnisse zu den einzelnen Artikeln
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Zweck und Geltungsbereich
Der Vorschlag, dass Abfälle, die unter die VTNP fallen, aus dem Kontrollverfahren der VeVA ausgenommen werden sollen war unbestritten und wurde lediglich von zwei Kantonen kommentiert. Ein Kanton hat die Trennung der Zuständigkeiten begrüsst. Der andere Kanton hat angeregt die Regelung nochmals zu prüfen. Insbesondere im Hinblick auf Vergärungsanlagen wird befürchtet, dass damit ein wirkungsvolles Instrument des Vollzugs aus der Hand gegeben wird.
Art. 2 Verzeichnis der Abfälle und der Entsorgungsverfahren
Die Verschiebung des Hinweises auf das Verzeichnis der Entsorgungsverfahrens von Art. 12 zu Art. 2 ist unbestritten. Fünf Kantone und 1 Umweltverband fordern, dass die Entsorgungsverfahren auf Verordnungsstufe genauer zu definieren sind.
6/11 312/2005-02218/01/03/12/08/06/02/I314-0574