Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/45: Änderung der Luftreinhalte-Verordnung im Bereich Baustellen · 7 Seiten
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3 Gesamtbeurteilung der Vorlage
3.1 Kantone
Bei den Kantonen fand der Entwurf zur Änderung der LRV für den Bereich Baumaschinen breite Zustimmung. Vor allem die Überführung der heute in einer Richtlinie geregelten Bestimmungen auf die Verordnungsebene wurde begrüsst. Auch die Ausdehnung der Massnahmen auf sämtliche Baustellen wurde gutgeheissen. Es wurde argumentiert, dass damit ein einheitlicher Vollzug in der ganzen Schweiz verbessert werden könne.
Die Kantone kritisierten den Wegfall der Nachrüstpflicht bei alten Maschinen mit einer Leistung zwischen 18-37 kW stark. Negativ wurde auch das Aussetzen der Nachrüstpflicht bei Maschinen ab 37 kW für einige Jahre gewertet. Die Kantone forderten, dass es bei der Nachrüstpflicht keinen Rückschritt hinter die heutigen Bestimmungen gemäss Baurichtlinie Luft geben dürfe.
Im Weiteren wurde gefordert, dass die Kontrolle von im Betrieb stehenden Baumaschinen klar geregelt werden müsse. Für Baumaschinen, die nur wenige Betriebsstunden aufwiesen, wurde von einigen Kantonen eine Ausnahmeregelung gefordert.
3.2 Parteien
Die Meinungen der politischen Parteien zur LRV-Änderung gingen teilweise stark auseinander. Die FDP, die CVP und die EDU begrüssten die gesamtschweizerische Harmonisierung der Vorschriften. Sie sprachen sich aber gegen die Einführung von Massnahmen aus, die über die europäischen Vorschriften hinausgehen. Die SP begrüsst die Anhebung auf die Verordnungsebene und die Ausdehnung der Massnahmen auf alle Baustellen ebenfalls, kritisierte aber die Rückschritte bezüglich der Nachrüstpflicht hinter die heutige Regelung gemäss Baurichtlinie Luft. Die SVP lehnte die Änderungsvorschläge durchwegs ab und verlangte eine Überarbeitung durch den Bundesrat.
3.3 Wirtschafts- und Fachverbände
Die Wirtschafts- und Fachverbände äusserten sich sowohl kritisch als auch positiv zu verschiedenen Punkten der Vorlage. Die Überführung der Vorschriften für Baumaschinen auf die Verordnungsebene wurde begrüsst.
Die vom Kerngegenstand der LRV-Änderung betroffenen Verbände der Baubranche, der Baumaschinenhersteller und der Partikelfilterindustrie äusserten sich kritisch zu unterschiedlichen Änderungsvorschlägen. Es wurde beanstandet, dass der LRV-Entwurf zu einer Diskriminierung der Baumaschinen gegenüber Dieselpersonenwagen, Lastwagen und Landwirtschaftsmaschinen führt. Die Einführung von Massnahmen, die über die europäischen Vorschriften hinausgehen, wurde von den Bauverbänden und den Baumaschinenherstellern kritisiert, da diese ein unzulässiges Handelshemmnis darstellten. Gemäss Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie FSKB kann dieses Handelhemmnis mangels Verhältnismässigkeit nicht gerechtfertigt werden, da die geforderten Emissionsbegrenzungen auf keinem öffentlichen Interesse beruhten.
G262-0576