Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/45: Änderung der Luftreinhalte-Verordnung im Bereich Baustellen · 7 Seiten

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Baumaschinenhersteller und Partikelfilterindustrie lehnten die Limitierung der NO2- Emissionen aufgrund technischer Schwierigkeiten ab. Diese Vorgabe sei von den Motorenherstellern nicht fristgerecht erfüllbar. Die Partikelfilterindustrie kritisierte die Übergangsbestimmungen zur Nachrüstpflicht als Rückschritt hinter die Anforderungen der Baurichtlinie Luft.

Gewisse Wirtschaftsverbände verlangten, die Anforderungen für Baumaschinen auf die Übernahme der EU Richtlinie 97/68 EG zu beschränken. Vereinzelt wurde gefordert, diese gar mit einer zeitlichen Verschiebung einzuführen. Andere Verbände machten sich für die Beibehaltung der Baurichtlinie Luft stark.

Die Gewerkschaften verlangten, dass das bisherige Schutzniveau nach Baurichtlinie Luft zwingend eingehalten werden muss. Kritisiert wurden vor allem die Rückschritte bei der Nachrüstpflicht sowie auch die fehlenden Vorschriften für Maschinen unter 18 kW. Es wurde gefordert, dass die geltende Baurichtlinie Luft weiterhin angewendet und flächendeckend vollzogen werden muss, falls die anvisierten Änderungen der LRV mit dem Argument mangelnder Vereinbarkeit mit der europäischen Gesetzgebung verworfen würden.

3.4 Gesundheits- und Umweltverbände

Die Gesundheits- und Umweltverbände begrüssten die Verankerung der Massnahmen zur Luftreinhaltung auf Baustellen auf der Verordnungsstufe und die Ausdehnung der Massnahmen auf alle Baustellen. Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Verminderung der Feinstaubemissionen von Baumaschinen gingen ihnen aber deutlich zu wenig weit.

Stark kritisiert wurde der Wegfall der Nachrüstpflicht bei Maschinen mit einer Leistung unter 37 kW sowie das Aussetzen der Nachrüstpflicht bei Maschinen ab 37 kW für einige Jahre. Es wurde zudem gefordert, dass die bestehende Baurichtlinie Luft an die revidierte LRV angepasst und als Vollzugshilfe weiterhin angewandt wird.

Die Umweltverbände wünschten, dass künftig über die Einführung von Umweltzonen um Baustellen nachgedacht wird. Einige Ärzteverbände betonten, dass es für Dieselruss keine mit Sicherheit unwirksamen Konzentrationen betreffend kanzerogener Wirkung gibt. Die Minimierung der Dieselmotoremissionen müsse deshalb zwingend an die beste verfügbare Technik gebunden sein.

Sowohl die Gesundheits- als auch die Umweltverbände verwiesen auf den grossen Handlungsbedarf, welcher trotz der vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich Luftreinhaltung bestehen bleibt. Weitergehende Massnahmen wurden vor allem für den Verkehrsbereich, aber auch für Landwirtschaftsmaschinen gefordert.

3.5 Übrige

Weitere Stellungnahmen wurden von der Stadt Zürich, der Konferenz der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren, der eidgenössischen Kommission für Lufthygiene, der Suva, verschiedenen Fachhochschulen und Universitäten, internationalen Experten aus dem Bereich Partikelminderungssysteme sowie einigen wenigen interessierten Privatpersonen abgegeben.

G262-0576