Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/45: Änderung der Luftreinhalte-Verordnung im Bereich Baustellen · 7 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
- 6 -
4.2 Anhang 2
Zu den Anforderungen von Anhang 2 gingen von Seiten der Kantone in erster Linie redaktionelle Änderungsanträge ein. Sie forderten, die offene Formulierung bezüglich der Befreiung von den Emissionsgrenzwerten nach Anhang 1 einzuschränken.
Einige Fachverbände möchten die neue Formulierung von Ziffer 88 streichen. Durch die gewählte Formulierung werde der Bezug zu den Baumaschinen aufgehoben, obwohl der Hauptemittent Baumaschine bereits erfasst sei. Zudem wurde ein einheitlicher Vollzug gefordert und die Empfehlung an die Vollzugsbehörden, geeignete Massnahmen zu ergreifen, abgelehnt, da dies zu kantonalen Verschärfungen führen könne.
4.3 Anhang 4
Verschiedene Kantone und Nichtregierungsorganisationen begrüssten die Einführung eines Partikelanzahlgrenzwertes ausdrücklich. Der Verband Schweizerischer Forstunternehmungen VSFU begrüsste, dass durch die Einführung dieses Grenzwertes das Partikelfilterobligatorium wegfällt und künftige auch Innovationen ohne Filter zugelassen sind. Von Seiten der übrigen Wirtschafts- und Fachverbände wurde der geplante Grenzwert für die Partikelanzahl hingegen kritisiert.
Beanstandet wurde einerseits, dass noch kein international normiertes Messverfahren sowie keine Feldmessmethode für die Partikelanzahl bei Baumaschinen bestehen. Andererseits wurde festgehalten, dass der Partikelanzahlgrenzwert ein Handelshemmnis darstellt, da die EU Richtlinie 97/68/EG nur die Einhaltung eines Massegrenzwertes verlangt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die EU-Anforderungen mit Einführung der Stufe IIIB in den Jahren 2010/11 deutlich verschärft werden. Diese Emissionsstufe sei in enger Zusammenarbeit der EU mit der Maschinenindustrie ausgearbeitet worden und international anerkannt. Der FSKB forderte, die LRV-Änderung auf die Übernahme der EU Richtlinie 97/68/EG zu beschränken und diese Bestimmungen erst mit einer Verschiebung von zwei Jahren einzuführen.
Die Einführung eines NO2-Grenzwerts wurde von den Wirtschafts- und Fachverbänden wiederholt kritisiert. Sie begründeten, dass der Grossteil der gängigen Filtersysteme diese Anforderungen aufgrund technischer Schwierigkeiten noch nicht erfüllt. Nichtregierungsorganisationen forderten jedoch, dass nicht nur der NO2-Ausstoss, sondern auch weitere schädliche Sekundäremissionen zu begrenzen sind.
Die Wirtschafts- und Fachverbände der Partikelfilterindustrie beanstandeten, dass wesentliche Anforderungen des VERT-Prüfverfahrens für Partikelfilter nicht in den LRV-Entwurf eingeflossen sind. Damit würde eine weltweit anerkannte schweizerische Pionierleistung zerstört. Sie forderten, weitere Punkte des VERT-Verfahrens aufzunehmen. Zudem wurde sowohl von der Partikelfilterindustrie als auch von Vertretern der Baumaschinenindustrie verlangt, dass die Filter von der BAFU/SUVA-Filterliste weiterhin verwendet werden dürfen und dass die Filterliste anerkannt und weitergeführt wird.
G262-0576