Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

8 Anträge zur Ergänzung der Anlageliste

Kanton Bern Die Regierung des Kantons Bern begrüsst die Zusammenfassung der bisherigen,

auf die einzelnen Nutztierarten aufgeteilten Schwellenwerte auf neu 125

Grossvieheinheiten (GVE) grundsätzlich und im Sinne einer Vereinfachung. Sie beantragt aber zusätzlich die Aufnahme eines neuen Anlagetvps 80.3 Anlagen für die Haltung von landwirtschaftlichem Federvieh mit mehr als 10'000 Plätzen.

Basel-Landschaft Weil sich abzeichne, dass sich aus dem Bereich der erneuerbaren Energien auch

Photovoltaik-Grossanlagen im Landschaftsgebiet einer zunehmenden Beliebtheit erfreuen werden und sich auch dort neben landschaftsschützerischen Anliegen andere relevante Umweltauswirkungen in teilweiser Analogie zu Windkraftanlagen ergeben können, wird zu prüfen angeregt, auch solche Photovoltaik-

Grossanlagen mit einer Leistung von über 3 MW der UVP-Pflicht zu unterstellen.

Weitere Wirtschafts- Für den Fall, dass die Windkraftanlagen im Anhang der UVPV aufgenommen verbände und Fach- würden, seien aus der Sicht des FSU aus Gründen der Kohärenz künftig auch organisationen photovoltaischen Grossanlagen ausserhalb des Siedlungsgebietes als

umweltverträglichkeitsprüfungspflichtige Vorhaben (Anlagetyp 21.9 Anlagen zur FSU – Fachverband

Schweizer Raum- photovoltaischen Nutzung der Sonnenenergie) in der UVPV aufzunehmen.

planerInnen

Grundsätzlich würden photovoltaische Grossanlagen vergleichbare Um-

weltauswirkungen wie die Windkraftanlagen mit sich bringen. Dieser Anlagetyp existiere in der Schweiz zwar noch nicht (grösste Anlage auf dem Wankdorfstadion mit 1.3 MW), sei aber z.B. in Deutschland bereits weiter verbreitet. Würde der Schwellenwert wie beim Anlagetyp 21.8 "Anlage zur Nutzung der Windenergie" auf 3 MW festgelegt, würden nur die grössten Anlagen mit wirklich grossen

Umweltauswirkungen der UVP-Pflicht unterstellt. Gemäss einer Liste der

weltweiten Anlagen seien in Deutschland 29 Anlagen > 3MW bis max. 12 MW realisiert oder geplant. Entsprechend könne der Schwellenwert für Anlagen zur photovoltaischen Nutzung der Sonnenenergie mit einer installierten Leistung von mehr als 3 MW festgelegt werden.

9 Anregungen für das UVP-Handbuch (unvollständig)

Kantone Die Regierung des Kantons Zürich beantragt eine Präzisierung der Begriffe wie

«Betriebsfläche», «Anlagen zur Synthese im industriellen Umfang» oder

Kanton Zürich

«industrielle Anlagen» im Handbuch zur Umweltverträglichkeitsprüfung des BAFU (Überarbeitung bis Ende 2008).

Kanton Bern Die Regierung des Kantons Bern schlägt vor, dass der Anlagetyp Nr. 40.7 anhand

konkreter Beispiele im UVP-Handbuch erläutert werde.

Zudem weist der Kanton darauf hin, dass sich bei Anlagetyp Nr. 80.4 mit der Umschreibung „Gesamtkapazität des Betriebs“ Vollzugsprobleme ergeben

könnten, da der Begriff nicht eineindeutig sei und unterschiedlich interpretiert werden könne. Der Begriff „Gesamtkapazität des Betriebes“ solle deshalb im Rahmen einer Vollzugshilfe genauer umschrieben werden (vgl. dazu den Hinweis zu den Hilfsmitteln weiter unten).

Kanton Appenzell Vollzugsprobleme könnten sich beim Begriff „Gesamtkapazität des Betriebs“ bei Ausserhoden Anlagetyps 80.4 ergeben, da der Begriff unterschiedlich interpretiert werden könne.

Im Rahmen einer Vollzugshilfe soll der Begriff genauer umschrieben werden.

Kanton Graubünden Die Regierung des Kantons Graubünden beantragt, den Begriff „Gesamtkapazität

der Betriebes“ genauer zu umschrieben (z.B. in einer Vollzugshilfe)