Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Baumschulen. und Gewächshäuser mit einer Gesamtfläche von mehr als 2'000 m²
Gewächshäuser stellten vom Landschaftsbild, vom Bodenverbrauch, vom Wasser- und Energieverbrauch sowie von den Gefahren für Luft- und Bodenverschmutzung in der Regel eine erhebliche Umweltbelastung dar. In den letzten Jahren sei eine starke Verlagerung der traditionellen landwirtschaftlichen Produktion hin zum Anbau in Gewächshäusern zu beobachten. Eine massive Herabsetzung des Schwellenwertes sei deshalb dringend notwendig.
Häufig wüden Gewächshäuser in der Landwirtschaftszone errichtet, wo sich die genannten Belastungen besonders stark bemerkbar machen und die vorsorglichen Massnahmen gemäss Raumplanungsrecht nicht greifen würden.
Schweizerische Die VLP-ASPAN begrüsst die Aufnahme grosser Baumschulen und
Vereinigung für Gewächshäuser in den Katalog der UVP-pflichtigen Anlagen. Die Schwellenwerte Landesplanung (VLP) seien mit 100'000 m² bzw. 20'000 m² jedoch sehr hoch angesetzt.
Dies zeige auch ein Vergleich mit den raumplanerischen
Bewilligungsvoraussetzungen: Der bodenunabhängige Gemüse- und Gartenbau, der häufig in Gewächshäusern betrieben werde, gelte nach Raumplanungsrecht bereits ab einer Fläche von 5'000 m² nicht mehr als sog. «innere Aufstockung» und könne daher nur in einer Speziallandwirtschaftszone erfolgen (vgl. Art. 16a Abs. 2 und 3 RPG; Art. 37 Abs. 1 und Art. 38 RPV). Solche Zonen seien, namentlich auch was die Erschliessung anbelange, ohne weiteres mit Gewerbezonen vergleichbar. Grossflächige, bodenabhängig oder bodenunabhängig betriebene Baum- oder Gewächshauskulturen hätten in der Regel erhebliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt (Landschaftsbild, Wasser- und Energiebedarf etc.). Die Schwellenwerte für diesen Anlagetyp sollten deshalb deutlich tiefer angesetzt werden.
Schweizer Vogelschutz Der Schweizer Vogelschutz (SVS) beantragt, die Schwellenwerte für Baumschulen (SVS) sei bei einer Fläche von mehr als 50 000 m² festzulegen, für Gewächshäuser bei
mehr als 10 000 m². Auch die Umweltauswirkungen von Baumschulen und
Gewächshäusern seien hoch, da sie viel Boden intensiv nutzen. Der SVS
unterstütze die Aufnahme der Baumschulen und Gewächshäuser in die UVP-Pflicht, die Schwellenwerte seien jedoch zu hoch angesetzt.
Pro Natura Wie SVS
Eidgenössische und Die ENHK beantragt, diese Projektkategorie sei definitiv in den Anhang
kantonale aufzunehmen. Gewächshäuser veränderten die Umwelt stark und trügen in stets Kommissionen und höherem Masse der Verbauung der Schweiz bei. Häufig handelt es sich zudem Institutionen um bodenunabhängige Kulturen.
Eidg. Natur- und
Heimatschutzkommissio
n (ENHK)
Nicht angeschriebene Die Stadt Zürich beantragt mit Blick auf die Anforderungen der Kantone zum Behörden / politische Vollzug des Raumplanungsgesetzes sei es angezeigt die UVP-Schwellenwerte Gremien beim Anlagetyp 80.9 folgendermassen anzusetzen:
Stadt Zürich 80.9 Baumschulen mit einer Fläche von mehr als 50'000 m² und Gewächshäuser mit einer
Gesamtfläche von mehr als 5'000 m²
Die Ergänzung der Anlagenliste um den Anlagetyp 80.9 Baumschulen und
Gewächshäuser sei sehr zu begrüssen, seien doch die Umweltauswirkungen einer intensiven Landwirtschaft generell hoch einzustufen. Dies gelte nicht nur für die Nutztierhaltung (Anlagetyp 80.4), sondern auch für die Beanspruchung von
Bodenflächen für Baumschulen und Gewächshäuser oder durch Golfplätze,
Abbauvorhaben und Skipisten. Aus fachlicher Sicht seien die vorgesehenen UVP-