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Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 13 Seiten
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Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV)
Änderung vom … Entwurf vom 20.12.2007
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 19. Oktober 19881 über die Umweltverträglichkeitsprüfung wird wie folgt geändert:
Ingress
gestützt auf die Artikel 10a Absatz 3, 10c und 39 Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (USG)2
sowie in Ausführung des Übereinkommens vom 25. Februar 19913 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention),
Art. 1 Errichtung neuer Anlagen
Der Umweltverträglichkeitsprüfung nach Artikel 10a des USG (Prüfung) unterstellt sind Anlagen, die im Anhang dieser Verordnung aufgeführt sind.
Art. 2 Abs. 1 Bst. a
1 Änderungen bestehender Anlagen, die im Anhang aufgeführt sind, unterliegen der Prüfung, wenn:
a. die Änderung wesentliche Umbauten, Erweiterungen oder Betriebsänderungen betrifft, die zu erheblichen zusätzlichen Umweltbelastungen führen können, und
Art. 3 Abs. 1
1 Bei der Prüfung wird festgestellt, ob das Projekt den Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht. Dazu gehören das USG und die Vorschriften, die den Natur- und Heimatschutz, den Landschaftsschutz, den Gewässerschutz, die Walderhaltung, die Jagd, die Fischerei und die Gentechnik betreffen.