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Vernehmlassung 2007/50: Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011 · 44 Seiten

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Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011

Version für die Anhörung (Juni 2007)

Die jährlichen Bauausgaben in der Schweiz von über 50 Mia. Franken, davon ein Drittel von öffentlichen Auftraggebern, sollen sich gemäss den Leitlinien dieser Strategie entwickeln. Dafür soll eine nachhaltige Immobilienstrategie des Bundes (inkl. Vereinbarung zur Begrenzung der CO2-Emissionen von Bundesbauten) formuliert werden. Der Bund will Bauleistungen und Bauwerke beschaffen, die über ihren gesamten Lebensweg hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen genügen. Weiter will er auf das Bauwesen Einfluss nehmen über baurelevante Programme (wie z.B. EnergieSchweiz), über die Mitgestaltung von Vorschriften und Normen im Bau (z.B. Minergie), sowie durch die Stärkung des Akteurnetzwerks zum nachhaltigen Bauen in der Schweiz.

• 4-3 Weiterentwicklung der Agrarpolitik

In der Agrarpolitik sind die Umlagerung von der Marktstützung zu Direktzahlungen in sozialverträglicher Geschwindigkeit voranzutreiben und ein neuer Ansatz zur nachhaltigen Ressourcennutzung zu entwickeln. Im aussenhandelspolitischen Kontext ist vor dem Hintergrund weiterer Liberalisierungsschritte im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO oder eines allfälligen Freihandels im Agrar- und Lebensmittelbereich zwischen der Schweiz und der EU das Direktzahlungssystem im Hinblick auf das Ziel zu überprüfen, die ökonomische und ökologische Situation zu verbessern und gleichzeitig die Sozialverträglichkeit zu sichern.

5 - Nutzung natürlicher Ressourcen

Herausforderungen und Ziele

Indem natürliche Ressourcen wie die Biodiversität oder der Wald Leistungen erbringen, die für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung letztlich unverzichtbare Grundvoraussetzungen bilden, liegt deren Erhaltung im Interesse aller Zieldimensionen der Nachhaltigen Entwicklung. Die biologische Vielfalt ist eine zentrale Lebensgrundlage des Menschen. In der Schweiz kommen viele gefährdete Arten nur noch in kleinen Beständen an wenigen Stellen vor. Der Schutz, die Aufwertung und Vernetzung solcher Standorte ist erst in den vergangenen 15 Jahren richtig angelaufen. Diese geschützten Gebiete sind aber zu klein, um gefährdete Arten langfristig zu erhalten. Bereits wurden mehrere Instrumente entwickelt, um die biologische Vielfalt in der Schweiz zu schützen (Biotopinventare, Rote Listen, Biodiversitätsmonitoring, ökologischer Ausgleich usw.). Die Landschaft bildet die Grundlage für die qualitative Sicherung der Regenerationsfähigkeit natürlicher erneuerbarer Ressourcen, das heisst der Funktionsfähigkeit von Ökosystemen. Zudem bilden die landschaftlichen Qualitäten eine Grundlage der Lebensqualität und Standortattraktivität. Die Wälder sind zentral als Rohstoffquelle, Habitat für Biodiversität, Senke für Klimaemissionen, Lebens- und Arbeitsraum für Menschen, Erholungsgebiet, Filter für Wasser, Schutzwald und Stabilisator für Ökosysteme. Während weltweit der Schutz der Wälder vor Übernutzung im Vordergrund steht, sind in der Schweiz eine vermehrte Nutzung des einheimischen Rohstoffs und Energieträgers Holz sowie eine bessere Wertschöpfung im Inland energie- und klimapolitisch von grosser Bedeutung.

Weiter ist dem Wasser sowie Umweltbeeinträchtigungen wie Gewässerbelastungen durch chemische Verbindungen und Hormone, Luftbelastung durch Feinstaub, Bodenverunreinigungen durch Schwermetalle sowie dem sicheren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Abfällen weiterhin die notwendige Beachtung zu schenken.

Indikatoren und Zielgrössen

Zur Beobachtung, ob sich der Bereich natürliche Ressourcen nachhaltig entwickelt, werden folgende Indikatoren verwendet.

INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE

SCHTE ENT- BEWER-

WICKLUNG TUNG

Brutvogelbestand Zerschneidung oder Zersiedelung der Landschaft