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Vernehmlassung 2007/50: Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011 · 44 Seiten

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Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011

Version für die Anhörung (Juni 2007)

INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE

SCHTE ENT- BEWER-

WICKLUNG TUNG

Erneuerbare Energien Bis 2030 Erhöhung des Anteils des aus

erneuerbaren Energien produzierten Stroms um 10% des heutigen Schweizer 21

Stromverbrauchs .

Verbrauch fossiler Brenn-

und Treibstoffe (Gesamt)

Energieverbrauch für die

Produktion von Gütern und

Dienstleistungen

Endenergieverbrauch im

Verkehr

Massnahmen

Der Bundesrat will die Ziele zum einen über den Vollzug bestehender Instrumente und Programme (insbesondere Programm EnergieSchweiz, Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Quellen, Vorschriften und Information, Ressortforschung) erreichen. Im Rahmen des Aktionsplans definiert er ergänzend die folgende Massnahme:

• 2-1 Weiterentwicklung Energiestrategie

Die neusten Energieperspektiven zeigen, dass der Energieverbrauch vor allem im Strombereich, bei den Treibstoffen sowie den industriellen Prozessen weiter ansteigen wird, was neben der Problematik des Klimawandels die Frage aufwirft, wie der wachsenden Nachfrage ein ausreichendes, sicheres und bezahlbares Energieangebot gegenübergestellt werden kann. Auf der Basis der seit 1990 mit den Programmen Energie 2000 und EnergieSchweiz und weiteren Instrumenten verfolgten Politik, ist die Energiestrategie im Hinblick auf die langfristigen Ziele einer nachhaltigen Energieversorgung weiterzuentwickeln und mittels Aktionsplänen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu konkretisieren. Dabei werden auch marktwirtschaftliche Instrumente wie Energielenkungsabgaben eine wichtige Rolle einnehmen.

3 - Raumentwicklung und Verkehr

Herausforderungen und Ziele

Die „Grundzüge der Raumordnung Schweiz“ des Bundesrates aus dem Jahr 1996 sind explizit dem Nachhaltigkeitsgedanken verpflichtet. Ihre Leitidee bildet das vernetzte System von städtischen und ländlichen Räumen mit kompakten, Flächen sparenden Siedlungen. Diese Leitidee soll die wirtschaftlichen (Standortvoraussetzungen für die Wirtschaft, Infrastrukturausstattung, Erschliessung etc.), die gesellschaftlichen (hochwertige, attraktive Siedlungs- und Erholungsräume) und die ökologischen Ansprüche an den Raum (haushälterische Bodennutzung, Weiterentwicklung einer wertvollen Kulturlandschaft, Erhalt der verbleibenden Naturräume) umfassend abstimmen. Wie Evaluationen zeigen, folgt die Raumentwicklung noch nicht dieser Zielvorstellung und ist somit als nicht nachhaltig zu bezeichnen. Deutlichstes Zeichen sind der nach wie vor kaum gebremste Bodenverbrauch von rund 1 m2 pro Sekunde und die fortschreitende Zerschneidung und Zersiedlung der Landschaft.

Die Mobilität ist Rückgrat und zentrale Einflussgrösse der Raumentwicklung. Nachhaltiger Verkehr heisst, die Mobilitätsbedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft zu befriedigen, die Teilräume sachgerecht zu erschliessen und gleichzeitig die Beeinträchtigungen auf Mensch und Umwelt zu vermindern. Die Umwelteffizienz des Verkehrs hat sich in den letzten Jahrzehnten insgesamt verbessert.

Beim Energieverbrauch und den Treibhausgasemissionen hat jedoch noch keine Trendwende im erforderlichen Ausmass stattgefunden. Auch der „Modal Split“, d.h. die Verteilung auf Langsamverkehr, motorisierten Individualverkehr und öffentlichen Verkehr, hat sich kaum verändert. Der Anteil des öf-

21 http://www.bfe.admin.ch/themen/00490/index.html?lang=de