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Vernehmlassung 2007/50: Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011 · 44 Seiten

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Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011

Version für die Anhörung (Juni 2007)

fentlichen Verkehrs im Personenverkehr liegt trotz grosser Investitionen seit Jahren bei rund 20%, weil auch die Infrastrukturen für den Strassenverkehr verbessert wurden. Und das Verkehrsvolumen steigt nach wie vor im Gleichschritt mit dem Bruttoinlandprodukt, im Güterverkehr sogar überproportional.

Es gilt, die Anstrengungen für eine haushälterische Bodennutzung zu verstärken und die Siedlungsentwicklung vermehrt nach innen zu lenken. Die Siedlungsfläche ist bei 400m2 pro Kopf der Bevölkerung zu stabilisieren. Eine ausgewogene Entwicklung der Teilräume des Landes ist sicherzustellen und ein Verkehrssystem zu erhalten, das den Bedürfnissen von Wirtschaft und Bevölkerung genügt und die negativen Auswirkungen des Verkehrs auf Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft reduziert.

Indikatoren und Zielgrössen

Zur Beobachtung, ob Raumentwicklung und Verkehr sich nachhaltig entwickeln, werden folgende Indikatoren verwendet.

INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE

SCHTE ENT- BEWER-

WICKLUNG TUNG

Siedlungsfläche

2

Siedlungsfläche pro Kopf Stabilisierung auf 400 m

Modal Split im Personenver- Erhöhung Anteil Langsamverkehr

kehr (Landweg)

Lärmbetroffene Personen

Gütertransportintensität

Massnahmen

Der Bundesrat will die Ziele zum einen über Schwerpunktsetzungen in der laufenden Politik und beim Vollzug bestehender Instrumente (insbesondere Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung22, Instrumente der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung und -planung) und, im Rahmen des Aktionsplanes, mit folgenden ergänzenden Massnahmen erreichen:

• 3-1 Raumkonzept Schweiz

Damit sollen im Hinblick auf eine Ablösung der Grundzüge der Raumordnung Schweiz von 1996 zwischen allen institutionellen Ebenen koordinierte Zielvorgaben und Leitlinien zur künftigen Raumentwicklung unseres Landes erarbeitet werden. Weiter sollen die notwendigen Massnahmen für deren Umsetzung entwickelt werden. Zentrale Aspekte sind eine verstärkte Ausrichtung der kantonalen Richtplanung und der kommunalen Nutzungsplanung auf die Nachhaltige Entwicklung, die Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen für eine Flächen und Kosten sparende Siedlungsentwicklung und die Schaffung von finanziellen Anreizen zur Reduktion der mit der Raumentwicklung verbundenen Externalitäten. Raumansprüche sollen zukünftig konsequent nach innen, d.h. in die weitgehend überbauten Gebiete gelenkt werden. Hierfür sind insbesondere die Abstimmung zwischen Raumplanung und Umweltschutz sowie die interkommunale Zusammenarbeit zu verbessern.

• 3-2 Massnahmenplan „zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur“

Zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern (öffentlicher Verkehr, Strassenverkehr und Langsamverkehr) sind koordinierte Zielvorgaben umzusetzen und mit innovativen Ansätzen zu ergänzen. Mit dem Schwerpunkt „Umsetzung Sachplan Verkehr“ soll sichergestellt werden, dass die Detailplanung der einzelnen Verkehrsträger nach den übergeordneten Zielen, Grundsätzen und Prioritäten des 2006 vom Bundesrat beschlossenen, umfassend auf die Nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Programmteils des Sachplans erfolgt. Der Schwerpunkt „Infrastrukturfonds - Finanzierung Infrastruktur“ stellt sicher, dass die Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen nach den die Nachhal-