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Vernehmlassung 2007/50: Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011 · 44 Seiten

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Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011

Version für die Anhörung (Juni 2007)

Indikatoren und Zielgrössen

Zur Beobachtung, ob bei den globalen Entwicklungs- und Umweltherausforderungen Fortschritte erzielt werden, werden folgende Indikatoren verwendet (vgl. auch Schlüsselherausforderung „Klimawandel und Naturgefahren“, Indikatoren im Bereich Klima).

INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE

SCHTE ENT- BEWER-

WICKLUNG TUNG

Öffentliche Entwicklungshil-

fe

Öffentliche Entwicklungshil-

fe für arme Länder

Öffentliche Entwicklungshil-

fe zur Stärkung der Han-

delskapazität

Quote zollfreier Importe

Faire-trade

Massnahmen

Um die Ziele zu erreichen, definiert der Bundesrat im Rahmen des Aktionsplans die folgenden prioritären Massnahmen:

• 8-1 WTO und Nachhaltige Entwicklung

Die Schweiz ist bestrebt, die weitere Liberalisierung und Integration der Weltwirtschaft im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) voranzutreiben und sich dabei speziell für Nachhaltigkeitsanliegen zu engagieren. In den Verhandlungen in der WTO will sich der Bundesrat einerseits für die wirtschaftliche und entwicklungsspezifische Dimension der Nachhaltigkeit einsetzen, wobei insbesondere durch den weiteren Abbau nicht nachhaltiger Subventionen sowie von Handels- und Investitionshemmnissen die ökonomische Ressourcenverwendung optimiert werden soll. Andererseits gilt es, auch die anderen Dimensionen der Nachhaltigkeit innerhalb der WTO zu stärken. Im Bereich Ökologie setzt sich der Bundesrat für die Kohärenz zwischen handelsrelevanten Bestimmungen und internationalen Umweltabkommen, für die Sicherstellung der Konsumenteninformation mittels eines WTO-kompatiblen Öko-Labelling, für ökologische Mindeststandards sowie für die Anwendung und die Erweiterung des Vorsorge- und Verursacherprinzips innerhalb der WTO ein. Als Massnahmen im gesellschaftlichen Bereich tritt die Schweiz in der WTO für eine Stärkung der gegenseitigen Zusammenarbeit der multilateralen Organisationen und für eine Verbesserung des Dialogs mit Nichtregierungsorganisationen ein.

• 8-2 Stärkung der internationalen Umweltgouvernanz

Die Schweiz setzt sich ein für die Stärkung des UNO-Umweltprogramms (UNEP) als zentraler Pfeiler des internationalen Umweltregimes, für die Umsetzung und Weiterentwicklung der von der internationalen Gemeinschaft 2002 beschlossenen Massnahmen zur Stärkung der internationalen Umweltgouvernanz, für die Unterstützung der strategischen Vision einer UNO-Umweltorganisation,

sowie für die Weiterführung der Idee der Erarbeitung von globalen Umweltzielen (Global Environmental Goals GEG). Weiter setzt sie sich für die Weiterentwicklung der globalen Chemikalienstrategie und zugunsten von Partnerschaftsinitiativen zur Lösung internationaler Abfallprobleme ein. Sie tritt ein für eine Waldkonvention und für ein Wasserforum sowie für die weitere Stärkung und Umsetzung der Biodiversitätskonvention, für adäquate finanzielle Mittel zur Umsetzung von internationalen Umweltschutzvorhaben durch die Erhöhung und Ausdehnung des Globalen Umweltfonds und für die Berücksichtigung der umweltpolitischen Prioritäten in der Entwicklungspolitik.

• 8-3 Angemessene Finanzierung für die Erreichung der MDG

Die Schweiz setzt sich aktiv dafür ein, dass 2008 bei der Überprüfung des Finanzierungsrahmens „Financing for Development“ eine angemessene internationale Finanzierung der MDG mit Einbezug