Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/63: Pa. Iv. 03.436 „Faire Abstimmungskampagnen“ · 101 Seiten

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Parlamentarische Initiative 03.436 Faire Abstimmungskampagnen. Vernehmlassungsergebnisse p. 21 Initiative parlementaire 03.436 Pour des campagnes de votation équitables. Consultation. Résultats

Iniziativa parlamentare 03.436 Imparzialità delle campagne elettorali. Risultati della consultazione

des Verbots werblicher Aussagen (s. Art. 15f), der Zuteilung der Sendezeiten oder der Bemessung der jeweiligen Sendeanteile Anlass geben.

9. Mit der Einräumung von Sendezeit für Initiativ- und Referendumskomitees geht die

konkrete Ausgestaltung sehr weit. Zudem profitieren die Urheber der Initiativen und Referenden davon, dass sie im zeitlichen Ablauf prominent - jeweils zu Beginn und am Ende der Radio und Fernsehkampagne - platziert werden. Die Behörden hingegen erhalten keinen Sendeanspruch und können ihre Argumente nicht darlegen.

10. Aufgrund der flächendeckenden Verbreitung und grossen Wirkung der

Massenmedien ist davon auszugehen, dass die Kampagnen primär in Radio und Fernsehen ausgetragen werden und die öffentliche Meinungs- und Willensbildung künftig hauptsächlich über Werbesendungen erfolgen wird. Die offiziellen Abstimmungserläuterungen, welche im Gegensatz zu den Werbebotschaften der Parteien objektiv und sachlich sein müssen, werden indes kaum noch Beachtung finden.

Aufgrund der aufgezeigten Konsequenzen wird das Ziel der parlamentarischen Initiative, mehr Fairness in den Abstimmungskampagnen zu erlangen, nicht erreicht. Die Abstimmungskämpfe werden - entgegen der Absicht von Nationalrat Andreas Gross - vermehrt von Interessengruppen geprägt sein, welche genügend Mittel zur Finanzierung der Abstimmungsspots bereit stellen. Aus diesen Gründen lehnen wir das neue Bundesgesetz mit den vorgesehenen Änderungen im Bundesgesetz über die politischen Rechte und im Bundesgesetz über Radio- und Fernsehen vollumfänglich ab.“ (SO)

10. „Zunächst ist festzuhalten, dass wir den Bestrebungen nach mehr Fairness in eidgenössischen Abstimmungskampagnen und verbesserter Meinungs- und Willensbildung des Volkes begrüssen. Faire Abstimmungskampagnen und die Förderung der Meinungs- und Willensbildung sind wichtige Voraussetzungen für das Funktionieren der direkten Elemente der schweizerischen Demokratie. Das vorgeschlagene indirekte und komplizierte und damit intransparente Instrumentarium erscheint uns allerdings wenig geeignet, diese beiden Zwecke zu erreichen. Das Verbot politischer Werbung in Radio und Fernsehen wurde gerade erst bei der Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes im Jahre 2006 mit der Begründung des Schutzes der freien Meinungsbildung bestätigt. Soll dieses Verbot nun aufgeweicht werden, so müssen dafür überzeugende Gründe vorliegen. Im Bericht wird jedoch nicht genügend dargelegt, ob die geplanten Gesetzesänderungen tatsächlich zu faireren Abstimmungskampagnen führen. Ähnlich gelagerte Sendekapazitäten im Ausland werden zwar erwähnt, ein Vergleich der Auswirkungen jener Möglichkeiten mit den geplanten in der Schweiz, insbesondere in Bezug auf die Verbesserung der Fairness, wird nicht vorgenommen.“

„Mit dem geplanten Gesetz soIl zwar eine kostenfreie Sendezeit zur Verfügung gestellt werden. Die berechtigten Parteien und Komitees werden jedoch verpflichtet, ihre Spots selber zu finanzieren. Dadurch entsteht zwischen den finanzstärkeren und den finanziell weniger potenten Parteien und Komitees ein Ungleichgewicht, da die Möglichkeit besteht, mit mehr finanziellen Mitteln wirksamere Spots zu produzieren. Von der Neuerung profitieren somit vor allem die grossen Parteien. Dies wird noch zusätzlich dadurch verstärkt, dass für die Wiederholungshäufigkeit der Spots die proportionale Stärke in der Bundesversammlung massgebend sein soll, was zu vermeiden ist. Für die Anzahl Wiederholungen sollte die proportionale Stärke, wie die Minderheit der Kommission beantragt, höchstens mitberücksichtigt werden.“

„Die kostenfreie Abgabe von Sendezeit an Parteien und Komitees bedeutet nicht nur einen erheblichen Eingriff in die Geschäftstätigkeit der betroffenen Sender, sondern sie führt auch zu Kosten: Den verpflichteten Sendern entstehen direkte Kosten durch die Ausstrahlung von Abstimmungsspots sowie Opportunitätskosten dadurch, dass sie die zur Verfügung gestellte Sendezeit nicht anderweitig nutzen können. Die Gebührenzahlerinnen und -zahler tragen also einen Teil der Kosten der vorgeschlagenen Parteienförderung.“