Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/63: Pa. Iv. 03.436 „Faire Abstimmungskampagnen“ · 101 Seiten
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Parlamentarische Initiative 03.436 Faire Abstimmungskampagnen. Vernehmlassungsergebnisse p. 22 Initiative parlementaire 03.436 Pour des campagnes de votation équitables. Consultation. Résultats
Iniziativa parlamentare 03.436 Imparzialità delle campagne elettorali. Risultati della consultazione
„Sollte eine Angleichung der finanziellen Möglichkeiten von Parteien sowie von Initiativ- und Referendumskomitees gewünscht sein, wäre es unseres Erachtens notwendig, eine direkte Förderung zu prüfen. Eine solche direkte Finanzierung hätte zum einen den Vorteil eines transparenten Finanzierungsmechanismus, zum anderen würde ein Eingriff in die Geschäftstätigkeit der Radio- und Fernsehgesellschaften mit Konzession und Gebührenanteil vermieden. Zudem würde eine solche Förderung den Parteien und Komitees erlauben, selbst zu bestimmen, wie und wo sie für ihre Anliegen werben möchten.“ (BS)
11. „Wir lehnen den Vorschlag für die Einführung von kostenlosen Sendezeiten für politische Werbespots ab. Zwar ist das Anliegen hinter der Parlamentarischen Initiative, in den eidgenössischen Abstimmungskämpfen für mehr Fairness zu sorgen, an sich begrüssenswert (...). Der Möglichkeit für Parteien und Initiativ- bzw. Referendumskomitees, kostenlose Sendezeiten für Werbespots in bestimmten Radio- und Fernsehprogrammen zu erhalten, stehen wir trotzdem kritisch gegenüber. Unseres Erachtens ist es heikel, eine solche Unterstützung der Parteien und Initiativ- bzw. Referendumskomitees, aber auch eine entsprechende Pflicht gegenüber den Radio- und Fernsehveranstaltern in einem Gesetz zu regeln. Fairness in Abstimmungskampagnen kann kaum gesetzlich festgeschrieben werden. Den Parteien und Komitees werden in Diskussionssendungen der elektronischen Medien eine ausreichende Anzahl geeigneter Plattformen zur Verfügung gestellt, um ihre Argumente darzulegen. Wir erachten die Stimmberechtigten als mündig genug, allenfalls überdimensionierte oder unfaire Abstimmungskampagnen zu beurteilen bzw. richtig einzuordnen. Zu beachten gilt es auch, dass bei einer Verpflichtung der Radio- und Fernsehveranstalter, vor Volksabstimmungen politische Spots der Parteien und Komitees gratis ausstrahlen zu müssen, die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems zumindest geritzt wird.“ (SH)
12. „Im Vordergrund steht der Gedanke, keine interessierte Gruppierung zu benachteiligen und den Stimmberechtigten eine umfassende Meinungsbildung zu ermöglichen. Der Regierungsrat kann sich aus diesen Gründen insoweit den Überlegungen für die Vorlage anschliessen. Die nähere inhaltliche Ausgestaltung, so beispielsweise das Verteilen der Sendezeit auf die Anspruchsgruppen, das zeitliche Platzieren der Spots und die inhaltliche Kontrolle, wird mit Sicherheit noch zu Diskussionen führen.“ (AR)
13. „Nach Auffassung der Standeskommission ist der Erlass eines Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Parteien an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes nicht notwendig. Sie erachtet insbesondere die Zurverfügung[s]stellung von kostenlosen Sendezeiten für Werbespots in bestimmten Radio- und Fernsehprogrammen nicht für das richtige Mittel, da nicht in erster Linie die Kosten für die Ausstrahlung der Werbespots in den Radio- und Fernsehprogrammen von Bedeutung sind, sondern die Produktion und die Finanzierung der entsprechenden Spots. Daher wird die Problematik darin bestehen, dass die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, sodass der Zweck des vorgesehenen Gesetzes insbesondere bei jenen Institutionen, welche nur über bescheidene finanzielle Mittel verfügen, weiterhin nicht erreicht wird.“ (AI)
14. „Wichtig ist dabei, dem neuen Recht betont enge Grenzen zu setzen, denn Missbräuche oder Auswüchse der vorgeschlagenen Regelung wären kontraproduktiv.“ (SG)
15. „Die Bündner Regierung lehnt die Vorlage für ein "Bundesgesetz über die Mitwirkung der Parteien an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes" ab, mit der die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung von kostenlosen Sendezeiten für politische Werbespots von politischen Parteien sowie Initiativ- oder Referendumskomitees vor den eidgenössischen Volksabstimmungen geschaffen werden sollen.“
„Die Regierung teilt die Auffassung der Komissionsminderheit, das Fairness in Abstimmungskampagnen nicht gesetzlich vorgeschrieben werden kann, sondern es letztlich den Stimmberechtigten obliegt, überdimensionierte oder unfaire Kampagnen zu